Netzanschluss
Der Netzanschluss ist die technische Anbindung einer PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz. Für Anlagen bis 30 kWp gilt ein vereinfachtes Verfahren — der Netzbetreiber muss den Anschluss innerhalb von 8 Wochen ermöglichen.
Ablauf des Netzanschlusses
1. Netzanschlussbegehren
Der Installateur oder Betreiber meldet die geplante Anlage beim zuständigen Netzbetreiber an. Angaben: Standort, geplante Leistung, Wechselrichtertyp.
2. Netzverträglichkeitsprüfung
Der Netzbetreiber prüft, ob das lokale Netz die Einspeisung aufnehmen kann. Bei Anlagen bis 30 kWp ist dies in der Regel unproblematisch.
3. Einspeisezusage
Der Netzbetreiber bestätigt den Netzanschluss und teilt den Verknüpfungspunkt mit.
4. Installation und Zählertausch
Die Anlage wird installiert, der Zweirichtungszähler eingebaut. Der Installateur erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll.
5. Inbetriebnahme
Nach MaStR-Registrierung und Zählertausch wird die Anlage in Betrieb genommen. Ab diesem Zeitpunkt läuft die EEG-Vergütung.
Vereinfachtes Verfahren (bis 30 kWp)
Für Anlagen bis 30 kWp gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Anmeldung | Durch Elektroinstallateur |
| Netzverträglichkeit | Wird als gegeben angenommen |
| Frist für Netzbetreiber | 8 Wochen |
| Zähler | Zweirichtungszähler kostenlos |
| Smart Meter | Ab 2025 schrittweise Pflicht |
Fristen
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Netzbetreiber-Antwort | 8 Wochen |
| MaStR-Registrierung | 1 Monat nach Inbetriebnahme |
| Erste EEG-Vergütung | Meist im Folgemonat |