Energy Sharing startet zum 1. Juni 2026: § 42c EnWG mit offenen Baustellen
Ab dem 1. Juni 2026 dürfen Privatpersonen, Kommunen und Genossenschaften Solarstrom bilanziell über das öffentliche Netz teilen. Das neue Gesetz schließt eine jahrelange Umsetzungslücke, lässt aber die stärkste wirtschaftliche Stellschraube ungenutzt.
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