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Dynamische Netzentgelte: Netzbetreiber blockieren Modul 3

Modul 3 nach §14a EnWG sollte Stromkunden belohnen, die ihre Wallbox oder Wärmepumpe netzdienlich steuern. Doch ein Jahr nach dem Start verweigern viele Netzbetreiber die Freischaltung – auf Kosten von Kunden und wettbewerblichen Messstellenbetreibern.

· 2 Min. Lesezeit · Redaktion
Stromnetz und Solarpanels – Netzinfrastruktur in Deutschland
Illustration: KI-generiert

Seit April 2025 haben Betreiber von Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern einen gesetzlichen Anspruch auf zeitvariable Netzentgelte. Modul 3 nach §14a EnWG sieht vor: Wer seinen Verbrauch in Zeiten geringer Netzauslastung verlagert, zahlt im Niedriglasttarif nur 10 bis 40 % des regulären Netzentgelts. Ziel: Netze entlasten, Verbraucher belohnen, Ausbaukosten senken.

Ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich: Die Umsetzung scheitert in der Praxis flächendeckend.

Preisblätter vorhanden – Freischaltung verweigert

Die Verteilnetzbetreiber haben ihre Preisblätter für 2026 veröffentlicht. Drei Tarifstufen – Standard, Hochlast, Niedriglast – sind definiert, Zeitfenster festgelegt. Wenn Kunden Modul 3 aber tatsächlich anmelden, scheitern sie regelmäßig.

Die häufigste Begründung: „Der Messstellenbetreiber hat die nötigen Umstellungen nicht vorgenommen.” Für Kunden mit wettbewerblichem Messstellenbetreiber (wMSB) ist das in vielen Fällen nachweislich falsch – das intelligente Messsystem (iMSys) ist längst installiert und betriebsbereit.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber als Leidtragende

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber haben früh in Smart-Meter-Infrastruktur investiert und bieten schnellere Rollouts als die grundzuständigen MSB – in der Regel Töchter der Netzbetreiber. Doch ihre Kunden können Modul 3 trotzdem nicht nutzen, weil der Netzbetreiber die Freischaltung verweigert.

Das Muster: Die Netzbetreiber, die zur Netzentlastung verpflichtet sind, bremsen genau das Instrument aus, das ihre eigenen Netze entlasten soll. Ob aus technischer Trägheit, organisatorischer Überforderung oder strukturellem Interessenkonflikt – das Ergebnis ist dasselbe.

Einsparpotenzial Modul 3

Was Kunden entgeht:

  • Niedriglasttarif (NT): 10–40 % des Standardtarifs, oft nur 2 bis 5 Cent/kWh statt 8 bis 12 Cent/kWh
  • Hochlasttarif (HT): Aufschlag bis 100 %, aber durch zeitliche Steuerung vermeidbar
  • Sparpotenzial: Für einen Wärmepumpen-Haushalt mit 4.000 kWh Verbrauch sind 200 bis 400 Euro jährlich realistisch

Die HT-Spannen sind 2026 in vielen Netzgebieten sogar günstiger als 2025: 6 bis 16 Cent/kWh statt 10 bis 17 Cent/kWh.

Regulierung ohne Durchsetzung

Die Bundesnetzagentur hat die Rahmenbedingungen geschaffen – wirksame Sanktionen für Netzbetreiber, die Modul 3 de facto blockieren, fehlen. Die BDEW-Anwendungshilfe stellt zwar klar, dass Ablehnungen wegen angeblich fehlender Messstellenumstellungen oft unberechtigt sind. Durchsetzen muss das aber der einzelne Kunde gegenüber seinem Netzbetreiber.

Was sich ändern muss

  1. Automatische Freischaltung: Bei installiertem iMSys und aktivem wMSB muss Modul 3 ohne Antrag verfügbar sein
  2. Sanktionen: Finanzielle Konsequenzen bei unberechtigten Ablehnungen
  3. Transparenz: Öffentliche BNetzA-Statistik zu Modul-3-Anträgen, Genehmigungen und Ablehnungen je Netzbetreiber

Einschätzung: Dynamische Netzentgelte gehören zu den wirksamsten Instrumenten für die Integration steuerbarer Verbraucher. Solange die Freischaltung im Ermessen einzelner Netzbetreiber liegt, bleibt Modul 3 wirkungslos.


Quellen: BDEW Anwendungshilfe Modul 3, ZfK: Zeitvariable Netzentgelte 2026, items: Ausblick 2026, inexogy: Modul 3 anmelden, spotmyenergy: Dynamische Netzentgelte

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