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Wirtschaft Fortgeschritten

Dynamische Netzentgelte (§ 14a Modul 3)

Dynamische Netzentgelte sind zeitvariable Netzentgelte für steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen und Wallboxen. Sie sind Modul 3 des § 14a EnWG und teilen das Netzentgelt in Niedrig-, Standard- und Hochlaststufen. Wer Verbrauch in netzschwache Zeiten verlagert, spart spürbar – Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem.

Was sind dynamische Netzentgelte?

Dynamische Netzentgelte sind zeitlich variable Entgelte für die Netznutzung. Statt eines pauschalen Betrags zahlt der Kunde je nach Tageszeit unterschiedlich viel für den Stromtransport – wenig, wenn das Netz schwach ausgelastet ist, mehr in Spitzenzeiten.

Sie gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG: Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher und Klimaanlagen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung. Ziel ist es, das Netz zu entlasten, teuren Netzausbau zu vermeiden und Verbraucher zu belohnen, die ihren Strombezug flexibel steuern. Anders als der dynamische Stromtarif, der den Börsenpreis abbildet, betreffen dynamische Netzentgelte nur den Netzanteil des Strompreises.

Die drei Module des § 14a EnWG

Der § 14a EnWG sieht im Gegenzug für die Steuerbarkeit eine Entlastung bei den Netzentgelten vor. Die Bundesnetzagentur hat dafür drei Module festgelegt:

ModulFunktionsweiseVerfügbar seit
Modul 1pauschale jährliche Reduzierung (typisch 110–190 € brutto)Januar 2024
Modul 2prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises (rund 60 %)Januar 2024
Modul 3zeitvariables Netzentgelt mit drei Tarifstufen (HT/ST/NT)April 2025

Modul 1 ist die Standardvariante und gilt automatisch. Modul 2 lohnt sich vor allem bei hohem Verbrauch der steuerbaren Einrichtung. Modul 3 ist nur in Kombination mit Modul 1 wählbar – Modul 2 und 3 lassen sich nicht kombinieren.

Modul 3 im Detail

Modul 3 ist die eigentliche dynamische Variante. Der Netzbetreiber teilt den Tag in drei Tarifstufen:

  • Niedertarif (NT): günstigstes Netzentgelt, in Zeiten geringer Netzauslastung – häufig nachts und mittags.
  • Standardtarif (ST): regulärer Tarif für die übrigen Stunden.
  • Hochtarif (HT): teuerstes Netzentgelt, in den Spitzenlastfenstern – typisch am frühen Abend.

Der Niedertarif liegt deutlich unter, der Hochtarif über dem Standardtarif. Es gibt jedoch keine bundesweit normierte Spanne: Jeder Netzbetreiber legt Zeitfenster und Tarifhöhen eigenständig fest und veröffentlicht sie in seinen Preisblättern. In der Praxis kann der Niedertarif nur einen Bruchteil des Standardentgelts betragen, während der Hochtarif einen deutlichen Aufschlag trägt. Wer seine Wärmepumpe oder Wallbox automatisiert in die NT-Fenster steuert, senkt seine Netzkosten spürbar.

Einsparpotenzial

Wie viel sich sparen lässt, hängt von Netzgebiet, Verbrauch und Flexibilität ab. Eine grobe Beispielrechnung für einen Wärmepumpen-Haushalt:

KomponenteGrößenordnung pro Jahr
Modul 1 – pauschale Entlastung110–190 €
Modul 3 – zusätzliche Einsparung durch Lastverschiebungvariabel
Gesamtpotenzial Wärmepumpen-Haushaltca. 100–400 €

Die Bandbreite von 100 bis 400 Euro pro Jahr ist plausibel, aber kein gesetzlich festgelegter Wert. Entscheidend ist, wie zuverlässig sich der Verbrauch in die günstigen Stunden verlagern lässt – ein Energiemanagementsystem oder ein steuerbarer Speicher hilft dabei erheblich. Bei reiner manueller Steuerung fällt die Einsparung geringer aus.

Voraussetzungen und Praxisprobleme

Modul 3 setzt anders als Modul 1 und 2 zwingend ein intelligentes Messsystem voraus – nur ein Smart Meter kann den viertelstündlichen Verbrauch den Tarifstufen zuordnen.

In der Praxis ist die Umsetzung schwierig. Netzbetreiber sind seit April 2025 verpflichtet, Modul 3 anzubieten, und haben Preisblätter mit Zeitfenstern veröffentlicht. Meldet ein Kunde Modul 3 aber konkret an, scheitert das häufig:

  • Verweigerte Freischaltung: Häufige Begründung ist, der Messstellenbetreiber habe nötige Umstellungen nicht vorgenommen. Für Kunden mit wettbewerblichem Messstellenbetreiber ist das oft nachweislich falsch – das intelligente Messsystem ist längst betriebsbereit.
  • Marktkommunikation: Die Umstellung der Datenprozesse zwischen Netz- und Messstellenbetreibern verzögert sich.
  • Fehlende Sanktionen: Die Bundesnetzagentur hat den Rahmen geschaffen, wirksame Sanktionen für blockierende Netzbetreiber fehlen aber.

Solange die Freischaltung im Ermessen einzelner Netzbetreiber liegt, bleibt Modul 3 für viele Haushalte vorerst ein Anspruch auf dem Papier.

Häufige Fragen

Was ist Modul 3 bei § 14a EnWG?
Modul 3 ist die Variante mit zeitvariablen, dynamischen Netzentgelten. Der Netzbetreiber legt drei Tarifstufen fest – Hochtarif, Standardtarif und Niedertarif. Wer den Verbrauch seiner steuerbaren Einrichtung in den günstigen Niedertarif verschiebt, zahlt deutlich weniger Netzentgelt. Modul 3 ist nur in Kombination mit dem pauschalen Modul 1 wählbar.
Wie viel spare ich mit dynamischen Netzentgelten?
Die Höhe hängt von Netzgebiet, Verbrauch und Flexibilität ab. Für einen Wärmepumpen-Haushalt sind Einsparungen in der Größenordnung von 100 bis 400 Euro pro Jahr realistisch – zusammengesetzt aus der pauschalen Entlastung nach Modul 1 und zusätzlichen Einsparungen durch Lastverschiebung in Modul 3. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Betrag.
Warum verweigern Netzbetreiber die Freischaltung von Modul 3?
Obwohl Netzbetreiber seit April 2025 verpflichtet sind, Modul 3 anzubieten, scheitert die Anmeldung in der Praxis oft. Häufige Begründung ist, der Messstellenbetreiber habe nötige Umstellungen nicht vorgenommen – was laut BDEW-Anwendungshilfe vielfach unberechtigt ist. Hinzu kommen Verzögerungen bei der Marktkommunikation.
Themen:
Netzentgelte§14a EnWGSteuerbare VerbraucherWärmepumpe