6.500 Zaun- und Gartenanlagen verstecken sich im MaStR als Freifläche
Fast 30 % aller im MaStR als Freifläche registrierten Solaranlagen sind Micro-Installationen unter 30 kWp — Zaun-PV, Gartenanlagen und Carports. Eine Datenanalyse zeigt die unsichtbare Nische.
Im Marktstammdatenregister sind aktuell 21.858 aktive Freiflächenanlagen registriert. Die meisten davon sind Solarparks im Megawatt-Bereich. Doch eine Auswertung von solarzubau.de zeigt: Knapp 6.500 dieser Anlagen haben weniger als 30 kWp — es sind keine Solarparks, sondern Zaun-PV, Garteninstallationen, Solar-Carports und andere Kleinanlagen auf Freifläche.
Die unsichtbare Nische
Das MaStR kennt für Solaranlagen vier Typen im Feld ArtDerSolaranlage: Gebäude (853), Freifläche (852), gebäudeintegriert (2484) und steckerfertig (2961). Einen eigenen Code für Zaun-PV, Gartenaufständerung oder Carport-Solar gibt es nicht. Wer eine solche Anlage registriert, muss zwischen „Gebäude” und „Freifläche” wählen — und offenbar entscheiden sich viele für Freifläche.
| Kategorie | Anlagen | Leistung | Ø Größe |
|---|---|---|---|
| Micro-Freifläche (≤ 30 kWp) | 6.544 | 51 MW | 7,8 kW |
| Solarparks (> 30 kWp) | 15.314 | 41,8 GW | 2,7 MW |
| Gesamt Freifläche | 21.858 | 41,9 GW |
Die Micro-Anlagen machen 29,9 % aller Freiflächenanlagen nach Stückzahl aus — bei der Leistung aber nur 0,1 %. Ihre Durchschnittsgröße von 7,8 kW liegt im typischen Bereich für Zaun-PV-Systeme und Gartenanlagen.
Größenverteilung: Die Zaun-PV-Signatur
Die Verteilung innerhalb der Micro-Freifläche zeigt ein klares Muster:
| Leistungsklasse | Anlagen | Typische Nutzung |
|---|---|---|
| 0–2 kWp | 1.567 | Einzelne Zaun-Module, Garten-Panels |
| 2–5 kWp | 960 | Kurze Solarzäune, Terrassenüberdachung |
| 5–10 kWp | 2.560 | Standard-Zaun-PV-Systeme |
| 10–20 kWp | 925 | Längere Solarzäune, kleine Carport-Anlagen |
| 20–30 kWp | 532 | Große Carport-Anlagen, Agri-PV-Piloten |
Das Segment 5–10 kWp dominiert mit 2.560 Anlagen. Das deckt sich mit der typischen Zaun-PV-Konfiguration: 10–20 bifaziale Module à 400–500 Wp, aufgeständert als Grundstückseinfriedung.
Bemerkenswert: 1.567 Anlagen unter 2 kWp sind als Freifläche registriert. Diese könnten Balkonkraftwerk-ähnliche Installationen sein, die statt am Balkongeländer im Garten aufgestellt wurden — und vom Installateur als Freifläche statt als Steckersolargerät (Code 2961) gemeldet wurden.
Bayern führt — NRW überrascht
| Rang | Bundesland | Micro-FF-Anlagen |
|---|---|---|
| 1 | Bayern | 1.430 |
| 2 | Nordrhein-Westfalen | 926 |
| 3 | Hessen | 675 |
| 4 | Baden-Württemberg | 636 |
| 5 | Sachsen | 592 |
| 6 | Niedersachsen | 582 |
| 7 | Thüringen | 395 |
| 8 | Rheinland-Pfalz | 302 |
Bayern führt mit 1.430 Micro-Freiflächenanlagen — bei der ländlichen Siedlungsstruktur mit großen Grundstücken wenig überraschend. Dass NRW auf Platz 2 liegt, ist auffälliger: In einem dicht besiedelten Bundesland installieren Eigenheimbesitzer Solarzäune offenbar als Alternative zur klassischen Dachanlage.
Warum das für die Branche relevant ist
Für Zaun-PV-Hersteller und Installateure: Die MaStR-Daten zeigen erstmals, wie groß der Markt tatsächlich ist. 6.500 Bestandsanlagen bedeuten einen etablierten — wenn auch kleinen — Markt, der in keiner offiziellen Statistik separat ausgewiesen wird.
Für die Politische Diskussion: Die geplante EEG-Reform unterscheidet zwischen Freifläche und Gebäude. Solarzäune fallen in eine Grauzone: Sie stehen auf Freifläche, dienen aber wie eine Gebäudeanlage dem Eigenverbrauch. Sollten Schwellenwerte für Freiflächenanlagen verschärft werden (etwa bei Ausschreibungen oder Flächennutzungsplänen), könnten Zaun-PV-Anlagen unbeabsichtigt mitbetroffen sein.
Für die Datenqualität des MaStR: Die Analyse zeigt, dass das Feld ArtDerSolaranlage die tatsächliche Installationsform nur grob abbildet. Ein eigener Typ-Code für Zaun-PV, Carport-Solar und Gartenaufständerung würde die Statistik präziser machen — und politische Fehlentscheidungen vermeiden.
Methodik
Ausgewertet wurden alle aktiven Solaranlagen aus dem Gesamtdatenexport des Marktstammdatenregisters (Stand April 2026), die als Freiflächenanlage registriert sind. Die Aufteilung in Micro-Freifläche (≤ 30 kWp) und Solarparks (> 30 kWp) erfolgt nach Bruttoleistung. 30 kWp als Schwelle orientiert sich an der Steuerbefreiungsgrenze für Eigenheime (§ 3 Nr. 72 EStG) — darüber liegende Freiflächenanlagen sind in aller Regel gewerbliche Projekte.
Die Zuordnung zu „Zaun-PV” ist eine Näherung. Nicht jede Micro-Freiflächenanlage ist ein Solarzaun — Gartenaufständerungen, Solar-Carports und Agri-PV-Pilotanlagen fallen in dieselbe Kategorie. Das MaStR unterscheidet diese Installationsformen nicht. Die Dominanz der 5–10-kWp-Klasse spricht aber dafür, dass ein erheblicher Anteil tatsächlich auf Zaun-PV-Systeme entfällt.