EEG 2027: Reiche mildert Kürzungspläne ab – 36 Monate Übergangsvergütung statt Nullförderung
Reiche entschärft die EEG-Kürzungspläne: 36 Monate Übergangsvergütung statt Nullförderung, Kabinettsbeschluss evtl. am 22. Juli. Unsere MaStR-Auswertung zeigt: Der Solar-Zubau liegt schon jetzt 25 % unter dem nötigen Tempo für die 215-GW-Ziele bis 2030.
Fünf Monate nach dem Leak, der im Februar für Empörung in der Solarbranche sorgte, hat das Wirtschaftsministerium von Katharina Reiche (CDU) am Freitagabend (17. Juli) eine überarbeitete Fassung des EEG-2027-Entwurfs an Länder und Verbände verschickt. Die geplante ersatzlose Streichung der Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen ist vom Tisch – stattdessen soll es eine 36-monatige Übergangsvergütung geben. Ein Kabinettsbeschluss könnte bereits am kommenden Mittwoch fallen, die Solarbranche warnt trotz der Entschärfung weiter.
Was sich seit dem Februar-Leak geändert hat
Der im Februar geleakte Arbeitsentwurf sah vor, die Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp zum 1. Januar 2027 ersatzlos zu streichen — ein harter Schnitt ohne Übergang. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf sieht das anders vor:
| Punkt | Geleakter Entwurf (Feb. 2026) | Referentenentwurf (17. Juli 2026) |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 | Komplette Abschaffung, sofortige Direktvermarktung | 36 Monate Übergangsvergütung, danach Direktvermarktungspflicht |
| Höhe der Übergangsvergütung | Keine | Rund 1 ct/kWh unter der aktuell geltenden Vergütung |
| Leistungsschwelle | Bis 25 kWp betroffen | Je nach Quelle 25 kWp oder unter 50 kWp – Schwelle sinkt laut Berichten stufenweise bis 2030 |
| Abregelung bei Netzengpässen | Teils ohne Entschädigung geplant | Entschädigung bleibt, Kürzung abgemildert |
| Fokus PV-Aufdach vs. Freifläche | Verschiebung zur Freifläche geplant | Verschiebung bestätigt; Agri-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV verlieren erhöhte Fördersätze |
Zur genauen Leistungsschwelle gibt es in der aktuellen Berichterstattung noch leichte Abweichungen: Deutschlandfunk und andere Quellen sprechen von Anlagen bis 25 kW, t-online von Anlagen unter 50 kW mit einer bis 2030 schrittweise sinkenden Grenze. Das dürfte sich erst mit der offiziellen Kabinettsvorlage klären. Bestehen bleibt der bereits im Februar-Entwurf vorgesehene Abschöpfungsmechanismus für Erlöse oberhalb des anzulegenden Werts, der für Anlagen ab 100 kW installierter Leistung gilt.
Die Grünen legen einen Gegenentwurf vor
Am 7./8. Juli brachte die Grünen-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 21/6914) ein — ein Versuch, Druck aufzubauen, nachdem Reiche ihren eigenen Entwurf monatelang nicht offiziell vorgelegt hatte. Der Grünen-Entwurf konzentriert sich auf die Punkte, die für die EU-beihilferechtliche Genehmigung zwingend nötig sind:
- Differenzverträge (CfDs) mit Abschöpfungsmechanismus für Anlagen ab 100 kW (Biomasse ausgenommen), ohne Marktwert-Korridor
- Resilienzausschreibungen zur gezielten Steuerung des Zubaus und Stärkung der Lieferketten
- Explizit kein Umbau des bestehenden Fördersystems für kleine PV-Anlagen — anders als im Ministeriumsentwurf bleibt die klassische Einspeisevergütung für Kleinanlagen im Grundsatz unangetastet
Kabinettsbeschluss möglicherweise schon diese Woche
Ein Kabinettsbeschluss wurde in den vergangenen Wochen mehrfach verschoben. Jetzt zeichnet sich Bewegung ab: Laut t-online ist der Beschluss für kommenden Mittwoch (22. Juli) vorgesehen, andere Quellen wie IT-Boltwise nennen “Ende Juli” als Zielmarke — ein verbindlicher, offiziell bestätigter Termin lag zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht vor. Länder und Verbände haben nach dem Versand des überarbeiteten Entwurfs am 17. Juli nur bis Mittwoch kommender Woche Zeit für Stellungnahmen — ein sehr enges Zeitfenster.
Der Zeitdruck hat einen einfachen Grund: Die EU-beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen EEG läuft Ende 2026 aus. Ohne rechtzeitig verabschiedetes und in Brüssel genehmigtes Gesetz drohen ab 2027 rechtliche Unsicherheiten bei den Vergütungszahlungen. Ursprünglich sollte der Bundestag den Regierungsentwurf noch vor der Sommerpause beschließen; inzwischen gilt eine erste Lesung im September als realistischer.
Branche bleibt trotz Entschärfung alarmiert
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnte am 18. Juli erneut vor Risiken für den Solarhochlauf: Die geplante Kürzung der Förderung für neue Kleinanlagen ab 2027 gefährde Investitionen sowie Arbeitsplätze im Solar-Mittelstand und -Handwerk. Auch wenn die schrittweise Übergangsregelung schärfer als der Februar-Entwurf ist – aus Sicht der Branche bleibt der grundsätzliche Kurs unverändert: weg von garantierter Dauervergütung, hin zu Direktvermarktung.
Unsere Auswertung: Der Ausbau liegt schon jetzt hinter dem Zielpfad
Unabhängig von der politischen Debatte zeigt unsere laufende Auswertung des Marktstammdatenregisters: Der 12-Monats-Zubau liegt aktuell bei 16,54 GW — das sind 2,1 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Für das offizielle Ausbauziel von 215 GW installierter PV-Leistung bis 2030 wären ab sofort rechnerisch rund 22 GW Zubau pro Jahr nötig. Mit 16,54 GW liegt Deutschland damit knapp 25 % unter dem nötigen Tempo — und das Tempo sinkt gerade, statt zu steigen.
Hochgerechnet auf den bisherigen Trend würde Deutschland bis Ende 2030 bei rund 200 GW ankommen, nicht bei 215 GW — eine grobe Abschätzung, keine offizielle Prognose, aber ein Hinweis darauf, dass die Richtung stimmt. Vor diesem Hintergrund liest sich die Entschärfung des EEG-Entwurfs anders: Das Schlimmste (ein abrupter Förderstopp) wurde abgewendet, aber eine Reform, die den Zubau bei kleinen Anlagen lediglich nicht weiter abwürgt, dürfte kaum reichen, um die bereits bestehende Lücke zum Zielpfad zu schließen. Dafür bräuchte es eher zusätzliche Anreize als eine reine Vermeidung von Verschlechterungen.
Einschätzung
Die Entschärfung ist eine reale Verbesserung gegenüber dem Februar-Entwurf: Ein abrupter Nullförderungs-Schnitt ohne jede Übergangsfrist wäre für private Dachanlagenbetreiber ein erhebliches Wirtschaftlichkeitsrisiko gewesen. Mit einer bezifferten Übergangsvergütung (rund 1 ct/kWh unter dem aktuellen Satz, 36 Monate) lässt sich jetzt zumindest grob kalkulieren – auch wenn die genaue Leistungsschwelle (25 oder 50 kW) noch uneinheitlich berichtet wird und sich erst mit der Kabinettsvorlage klären dürfte.
Ob der Kabinettsbeschluss tatsächlich am 22. Juli fällt oder sich erneut verschiebt, war bei Redaktionsschluss offen. Angesichts der bisherigen Verschiebungshistorie (10. Juni, 24. Juni, mehrere Juli-Termine) ist Vorsicht bei der Terminprognose angebracht. Wir aktualisieren, sobald ein Beschluss vorliegt.
Häufige Fragen
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Nicht komplett. Der ursprüngliche Plan einer sofortigen Streichung ist vom Tisch. Neue Kleinanlagen sollen ab 2027 stattdessen für bis zu 36 Monate eine reduzierte Übergangsvergütung erhalten (rund 1 ct/kWh unter dem heutigen Satz), bevor sie in die Direktvermarktung wechseln müssen. Bestandsanlagen behalten ihre zugesagte 20-jährige Vergütung unverändert.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell, und was ändert sich als Nächstes?
Bis 31. Juli 2026 gelten 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Am 1. August 2026 sinken die Sätze planmäßig um weitere 1 % (§ 49 EEG) — unabhängig von der laufenden EEG-2027-Reform, die erst ab 2027 greift.
Betrifft die geplante Änderung auch bestehende PV-Anlagen?
Nein. Alle bisherigen Entwurfsfassungen sehen die neue Regelung ausschließlich für Anlagen vor, die ab dem 1. Januar 2027 neu in Betrieb genommen werden. Wer seine Anlage vorher anmeldet, behält die heute zugesagte Vergütung für die volle Laufzeit.
Quellen: Tagesschau: Reiche mildert Pläne der EEG-Reform ab, t-online: Reiche gibt nach – Solarförderung läuft schrittweise aus, Deutschlandfunk: Übergangsregelung geplant, Süddeutsche Zeitung: EEG-Solarförderung Katherina Reiche, Zeit Online: Solarbranche von Reformplänen alarmiert, MarketScreener/dpa-AFX: BSW-Kritik an Kürzungsplänen, Cleanthinking: EEG-Novelle kleine PV-Anlagen, Bundestag: Kurzmeldung 21/6914