Volleinspeisung
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz eingespeist — ohne Eigenverbrauch. Die Vergütung liegt höher als bei Überschusseinspeisung. Seit dem EEG 2023 können beide Modelle auf einem Dach kombiniert werden.
Was ist Volleinspeisung?
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist. Es findet kein Eigenverbrauch statt. Der Vorteil: Die Vergütungssätze liegen höher als bei der Überschusseinspeisung.
Vergütung im Vergleich
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | Differenz |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh | +4,56 ct |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | +3,62 ct |
| 40–100 kWp | 5,51 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | +4,84 ct |
Stand: 1. Februar – 31. Juli 2026. Sätze sinken halbjährlich um 1 %.
Wann ist Volleinspeisung sinnvoll?
- Große Dachflächen (Gewerbe, Landwirtschaft) ohne nennenswerten Eigenverbrauch
- Vermietete Gebäude ohne Mieterstrommodell
- Kombination auf einem Dach: Teil Eigenverbrauch, Teil Volleinspeisung
Kombination auf einem Dach (EEG 2023)
Seit 2023 dürfen auf einem Gebäude zwei getrennte PV-Anlagen betrieben werden:
- Anlage A (z. B. 10 kWp): Überschusseinspeisung → Eigenverbrauch optimieren
- Anlage B (z. B. 15 kWp): Volleinspeisung → höhere Vergütung kassieren
Voraussetzung: Getrennte Zähler und getrennte MaStR-Registrierung. Die Zuordnung zum Modell muss vor Inbetriebnahme festgelegt werden und kann jährlich gewechselt werden.