Direktvermarktung
Direktvermarktung bedeutet, dass Solarstrom nicht über die feste EEG-Vergütung, sondern direkt an der Strombörse verkauft wird. Das Marktprämienmodell gleicht die Differenz zum Börsenpreis aus. Ab 100 kWp ist Direktvermarktung verpflichtend.
Was ist Direktvermarktung?
Bei der Direktvermarktung wird Solarstrom nicht zum festen EEG-Vergütungssatz eingespeist, sondern über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft. Die Differenz zwischen Börsenpreis und dem anzulegenden Wert (vergleichbar mit der EEG-Vergütung) wird als Marktprämie ausgeglichen.
Marktprämienmodell
Marktprämie = Anzulegender Wert − Monatlicher Marktwert Solar
Der Anlagenbetreiber erhält:
- Den Börsenpreis vom Direktvermarkter
- Die Marktprämie vom Netzbetreiber
- Zusammen mindestens das Niveau der EEG-Vergütung
Für wen relevant?
| Anlagengröße | Regelung |
|---|---|
| Unter 100 kWp | Feste Einspeisevergütung (Standard) |
| Ab 100 kWp | Direktvermarktung verpflichtend |
| Ab 750 kWp | Vergütung nur über Ausschreibung |
Ablauf
- Vertrag mit einem Direktvermarkter abschließen (z. B. Next Kraftwerke, interconnector)
- Fernsteuerbarkeit der Anlage sicherstellen (Smart Meter)
- Direktvermarkter verkauft den Strom an der Börse
- Betreiber erhält Börsenpreis + Marktprämie
- Direktvermarkter behält eine Dienstleistungspauschale (0,2–0,4 ct/kWh)