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Wirtschaft Fortgeschritten

Direktvermarktung

Direktvermarktung bedeutet, dass Solarstrom nicht über die feste EEG-Vergütung, sondern direkt an der Strombörse verkauft wird. Das Marktprämienmodell gleicht die Differenz zum Börsenpreis aus. Ab 100 kWp ist Direktvermarktung verpflichtend.

Was ist Direktvermarktung?

Bei der Direktvermarktung wird Solarstrom nicht zum festen EEG-Vergütungssatz eingespeist, sondern über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft. Die Differenz zwischen Börsenpreis und dem anzulegenden Wert (vergleichbar mit der EEG-Vergütung) wird als Marktprämie ausgeglichen.

Marktprämienmodell

Marktprämie = Anzulegender Wert − Monatlicher Marktwert Solar

Der Anlagenbetreiber erhält:

  • Den Börsenpreis vom Direktvermarkter
  • Die Marktprämie vom Netzbetreiber
  • Zusammen mindestens das Niveau der EEG-Vergütung

Für wen relevant?

AnlagengrößeRegelung
Unter 100 kWpFeste Einspeisevergütung (Standard)
Ab 100 kWpDirektvermarktung verpflichtend
Ab 750 kWpVergütung nur über Ausschreibung

Ablauf

  1. Vertrag mit einem Direktvermarkter abschließen (z. B. Next Kraftwerke, interconnector)
  2. Fernsteuerbarkeit der Anlage sicherstellen (Smart Meter)
  3. Direktvermarkter verkauft den Strom an der Börse
  4. Betreiber erhält Börsenpreis + Marktprämie
  5. Direktvermarkter behält eine Dienstleistungspauschale (0,2–0,4 ct/kWh)

Häufige Fragen

Ab welcher Anlagengröße ist Direktvermarktung Pflicht?
Seit dem EEG 2023 ist Direktvermarktung für neue PV-Anlagen ab 100 kWp verpflichtend. Kleinere Anlagen können freiwillig teilnehmen, erhalten aber standardmäßig die feste Einspeisevergütung.
Ist Direktvermarktung wirtschaftlich besser als die feste Vergütung?
Nicht zwingend. Die Marktprämie gleicht den Börsenpreis auf das EEG-Vergütungsniveau aus. Bei hohen Börsenpreisen kann die Direktvermarktung leicht vorteilhafter sein, bei niedrigen Preisen ergibt sich kein Nachteil dank der Marktprämie.
Themen:
MarktprämieStrombörseEEGGroßanlagen