EEG-Ausschreibungen (Solar)
Seit 2017 werden die Einspeisetarife für größere PV-Anlagen in Deutschland nicht mehr administrativ festgesetzt, sondern in wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt. Die Bundesnetzagentur führt jährlich mehrere Runden in zwei Segmenten durch: Solar 1 für Freiflächenanlagen und Solar 2 für Dach- und Lärmschutzanlagen.
Was sind EEG-Ausschreibungen?
Seit dem EEG 2017 werden die Förderhöhen für größere Photovoltaik-Anlagen nicht mehr per Gesetz festgelegt, sondern in wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt. Die Bundesnetzagentur schreibt pro Jahr mehrere Runden mit einem definierten Volumen aus. Wer den niedrigsten Preis bietet, erhält den Zuschlag — bis das Ausschreibungsvolumen erschöpft ist.
Zuschlagsberechtigte Anlagen erhalten den gebotenen Wert als anzulegenden Wert in der Direktvermarktung über 20 Jahre. Die Auszahlung erfolgt als gleitende Marktprämie zusätzlich zum Börsenstrompreis.
Zwei Segmente
Das EEG unterscheidet seit 2021 zwei getrennte Ausschreibungssegmente mit unterschiedlichen Höchstwerten:
| Segment | Anlagentyp | Mindestgröße | Typ. Höchstwert |
|---|---|---|---|
| Solar 1 | Freiflächenanlagen | ≥ 1 MW | ~7–8 ct/kWh |
| Solar 2 | Gebäude- und Lärmschutzanlagen | ≥ 1 MW | ~10–11 ct/kWh |
Der unterschiedliche Höchstwert spiegelt die höheren spezifischen Kosten von Aufdachanlagen wider. Würden beide Segmente zusammengelegt, hätten Dachprojekte keine Chance gegen Freiflächenanlagen.
Ausschreibungsvolumen 2025/2026
Das EEG 2023 hat die jährlichen Zielmengen stark erhöht, um den gesetzlichen PV-Ausbaupfad bis 2030 zu erreichen:
| Jahr | Volumen Solar 1 | Volumen Solar 2 |
|---|---|---|
| 2023 | ~4,8 GW | ~0,65 GW |
| 2024 | ~7,3 GW | ~1,6 GW |
| 2025 | ~9,9 GW | ~2,3 GW |
| 2026 | ~11,5 GW | ~3,0 GW |
Die Termine der einzelnen Runden (März, Juni, November) sowie die genauen Volumina werden jährlich von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Runden sind in den letzten Jahren häufig überzeichnet: Es gehen mehr Gebote ein, als Zuschläge vergeben werden.
Höchstwerte und Zuschlagswerte
Der Höchstwert ist die gesetzliche Obergrenze eines Gebots. Die Bundesnetzagentur passt ihn jährlich auf Basis der vorherigen Runden an. Der Zuschlagswert ist der tatsächlich bezuschlagte Preis — er liegt in aussagekräftigen Runden spürbar unter dem Höchstwert, bei schwacher Beteiligung nahe am Höchstwert.
Die Zuschlagswerte sind seit 2022 kontinuierlich gestiegen — Gründe sind höhere Modul- und Wechselrichterpreise, gestiegene Zinsen und Flächen-Konkurrenz. Freiflächen-Runden bezuschlagen typischerweise im Bereich von 5–7 ct/kWh, Dach-Runden im Bereich von 8–11 ct/kWh.
Welche Flächen sind zugelassen?
Freiflächenanlagen (Segment 1) dürfen nur auf privilegierten Flächen errichtet werden:
- Konversionsflächen (ehemalige Industrie-, Militär-, Bergbauflächen)
- Seitenstreifen entlang Autobahnen und zweigleisiger Schienenwege (200-Meter-Korridor)
- Benachteiligte Ackerflächen, soweit vom Bundesland per Verordnung freigegeben
- Moorböden bei gleichzeitiger Wiedervernässung
- Sonderflächen wie Deponien und Halden
Diese Kulisse begrenzt den Wettbewerb um hochwertige landwirtschaftliche Flächen. Agri-Photovoltaik, Floating-PV und Parkplatz-PV werden in der separaten Innovationsausschreibung gefördert.
Pönalen und Realisierungsfristen
Ein Zuschlag verpflichtet zur fristgerechten Inbetriebnahme:
- Solar 1: 24 Monate ab Zuschlag
- Solar 2: 18 Monate ab Zuschlag
Wer die Frist überschreitet, verliert den Zuschlag und muss eine Pönale zahlen. Die Fristen können einmalig um 6 Monate verlängert werden, wenn Netzanschluss oder Genehmigung verspätet sind.
Bedeutung für den Markt
Die Ausschreibungen sind das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbaupfad großer PV-Anlagen in Deutschland. Für Freiflächenprojekte sind sie wirtschaftlich unverzichtbar, da außerhalb der privilegierten Flächen kein Anspruch auf gesetzliche Vergütung besteht. Projektierer planen ihre Pipeline entlang der jährlichen Gebotstermine und akzeptieren damit auch, dass Wettbewerbsdruck die Gebotspreise drückt.