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Innovationsausschreibung

Die Innovationsausschreibung ist ein separates Instrument der Bundesnetzagentur für besonders netzdienliche oder technologisch anspruchsvolle Erneuerbaren-Projekte. Gefördert werden vor allem Kombinationen aus Photovoltaik und Batteriespeicher, Agri-PV sowie Floating-PV. Statt einer gleitenden Marktprämie zahlt sie eine fixe Marktprämie — die Betreiber tragen das Strompreisrisiko selbst.

Was ist die Innovationsausschreibung?

Die Innovationsausschreibung ist ein separates Ausschreibungsinstrument der Bundesnetzagentur, das seit 2020 jährlich durchgeführt wird. Sie richtet sich gezielt an Projekte, die über die klassischen Freiflächen-Solarparks hinausgehen:

Ziel ist es, besonders netzdienliche oder flächeneffiziente Technologien am Markt zu etablieren und dabei gleichzeitig neue Preissignale für Erneuerbaren-Projekte zu setzen.

Fixe statt gleitender Marktprämie

Der entscheidende Unterschied zu den Regel-Ausschreibungen (Solar 1, Solar 2) ist das Vergütungsmodell:

ModellRegel-AusschreibungInnovationsausschreibung
Typ der MarktprämieGleitendFix
Anzulegender WertWird bei Preisbildung einbehaltenWird immer ausgezahlt
Börsenpreis-RisikoBeim StaatBeim Betreiber
Vergütung bei negativen PreisenKeineKeine
Chance auf ÜberrenditeNeinJa, bei hohen Börsenpreisen

Bei der gleitenden Marktprämie erhält der Betreiber exakt den Zuschlagswert — steigt der Börsenpreis, sinkt die Prämie entsprechend. Bei der fixen Marktprämie ist der Aufschlag konstant, sodass steigende Börsenpreise voll beim Betreiber ankommen, fallende Preise ihn aber auch treffen. Damit werden Investoren stärker an das Strommarkt-Geschehen gekoppelt.

Ausschreibungsvolumen

Das Volumen der Innovationsausschreibung ist vergleichsweise klein, wächst aber kontinuierlich:

JahrVolumen (jährlich)Typische Runden
2020650 MW1 Runde
20221,5 GW2 Runden
20231,5 GW2 Runden
20241,9 GW2 Runden
20252,0 GW2 Runden

Damit ist die Innovationsausschreibung etwa ein Zehntel so groß wie das Volumen der regulären Solar-1-Ausschreibung, aber das derzeit einzige Förderinstrument für großflächige PV-Speicher-Kombinationen im Regelbetrieb.

Zuschlagsverfahren

Der Ablauf folgt dem Prinzip der klassischen Ausschreibung:

  1. Gebot abgeben — Projektierer reicht kWh-Gebotspreis, Anlagentyp und Standort ein
  2. Pay-as-bid-Prinzip — jeder Zuschlag erhält seinen gebotenen Wert (kein Einheitspreis)
  3. Ranking nach Gebotshöhe — niedrigste Gebote erhalten zuerst den Zuschlag
  4. Pönale bei Nicht-Realisierung — Mindesterste-Sicherheit von 50 €/kW
  5. Realisierungsfrist: in der Regel 24 Monate ab Zuschlag

Die Höchstwerte werden jährlich festgelegt. Sie liegen über den Höchstwerten der Regel-Ausschreibung, um das erhöhte Strompreisrisiko auszugleichen.

Bedeutung für PV-Speicher-Kombinationen

Für den deutschen Markt ist die Innovationsausschreibung das bisher wichtigste Instrument, um Batteriespeicher-Großprojekte in die EEG-Förderung zu bringen. Die Speicher werden in der Regel mit 50 bis 100 % der PV-Nennleistung dimensioniert und tragen so dazu bei, die mittägliche Einspeisespitze zu glätten. In den jüngsten Runden war die deutliche Mehrheit der Zuschläge an solche Kombianlagen vergeben.

Damit entwickelt sich die Innovationsausschreibung zum Vorreiter-Segment für ein zukünftiges Marktdesign, in dem PV-Anlagen nicht mehr als reine Stromerzeuger, sondern als flexible Versorger mit Speicherintegration betrieben werden.

Abgrenzung zu anderen Förderwegen

  • Regel-Ausschreibungen Solar 1/2 — Grundförderung für klassische Freiflächen- und Dachanlagen
  • Innovationsausschreibung — Kombianlagen, netzdienliche Projekte, fixe Marktprämie
  • Gesetzliche Einspeisevergütung — Kleinanlagen unter 1 MW
  • PPA (Power Purchase Agreement) — marktbasierte Vermarktung ohne staatliche Förderung

Häufige Fragen

Warum gibt es eine eigene Ausschreibung für Kombianlagen?
Reine PV-Freiflächenanlagen erzeugen in Spitzenstunden oft zu ähnlicher Zeit viel Strom. Das drückt die Börsenpreise und erhöht die Netzbelastung. Kombianlagen mit Batteriespeicher können den Strom in schwächere Zeiten verlagern und so netzdienlicher einspeisen. Die Innovationsausschreibung setzt dafür einen gezielten Marktanreiz.
Was ist der Unterschied zwischen fixer und gleitender Marktprämie?
Die gleitende Marktprämie (Regel-Ausschreibungen) gleicht die Differenz zwischen Börsenpreis und Zuschlagswert vollständig aus. Die fixe Marktprämie (Innovation) ist ein konstanter Aufschlag auf den Marktwert — steigt der Börsenpreis, gewinnt der Betreiber, fällt er, trägt der Betreiber das Risiko. Dadurch werden Marktsignale stärker an die Anlagen weitergegeben.
Welche Anlagentypen dominieren die Zuschläge?
Seit 2022 dominieren PV-Speicher-Kombinationen die Zuschläge. Die Speicher werden meist mit 50 bis 100 % der PV-Nennleistung dimensioniert und tragen dazu bei, die Mittagsspitze abzufedern. Agri-PV und Floating-PV sind zunehmend vertreten, aber bisher eher in geringerer Zahl.
Themen:
EEGAusschreibungInnovationSpeicherAgri-PV