Innovationsausschreibung
Die Innovationsausschreibung ist ein separates Instrument der Bundesnetzagentur für besonders netzdienliche oder technologisch anspruchsvolle Erneuerbaren-Projekte. Gefördert werden vor allem Kombinationen aus Photovoltaik und Batteriespeicher, Agri-PV sowie Floating-PV. Statt einer gleitenden Marktprämie zahlt sie eine fixe Marktprämie — die Betreiber tragen das Strompreisrisiko selbst.
Was ist die Innovationsausschreibung?
Die Innovationsausschreibung ist ein separates Ausschreibungsinstrument der Bundesnetzagentur, das seit 2020 jährlich durchgeführt wird. Sie richtet sich gezielt an Projekte, die über die klassischen Freiflächen-Solarparks hinausgehen:
- PV-Speicher-Kombinationen (Solar + stationäre Batterie)
- Agri-Photovoltaik
- Floating-Photovoltaik
- Biomasse-Kombianlagen
- Wind-Solar-Hybride
Ziel ist es, besonders netzdienliche oder flächeneffiziente Technologien am Markt zu etablieren und dabei gleichzeitig neue Preissignale für Erneuerbaren-Projekte zu setzen.
Fixe statt gleitender Marktprämie
Der entscheidende Unterschied zu den Regel-Ausschreibungen (Solar 1, Solar 2) ist das Vergütungsmodell:
| Modell | Regel-Ausschreibung | Innovationsausschreibung |
|---|---|---|
| Typ der Marktprämie | Gleitend | Fix |
| Anzulegender Wert | Wird bei Preisbildung einbehalten | Wird immer ausgezahlt |
| Börsenpreis-Risiko | Beim Staat | Beim Betreiber |
| Vergütung bei negativen Preisen | Keine | Keine |
| Chance auf Überrendite | Nein | Ja, bei hohen Börsenpreisen |
Bei der gleitenden Marktprämie erhält der Betreiber exakt den Zuschlagswert — steigt der Börsenpreis, sinkt die Prämie entsprechend. Bei der fixen Marktprämie ist der Aufschlag konstant, sodass steigende Börsenpreise voll beim Betreiber ankommen, fallende Preise ihn aber auch treffen. Damit werden Investoren stärker an das Strommarkt-Geschehen gekoppelt.
Ausschreibungsvolumen
Das Volumen der Innovationsausschreibung ist vergleichsweise klein, wächst aber kontinuierlich:
| Jahr | Volumen (jährlich) | Typische Runden |
|---|---|---|
| 2020 | 650 MW | 1 Runde |
| 2022 | 1,5 GW | 2 Runden |
| 2023 | 1,5 GW | 2 Runden |
| 2024 | 1,9 GW | 2 Runden |
| 2025 | 2,0 GW | 2 Runden |
Damit ist die Innovationsausschreibung etwa ein Zehntel so groß wie das Volumen der regulären Solar-1-Ausschreibung, aber das derzeit einzige Förderinstrument für großflächige PV-Speicher-Kombinationen im Regelbetrieb.
Zuschlagsverfahren
Der Ablauf folgt dem Prinzip der klassischen Ausschreibung:
- Gebot abgeben — Projektierer reicht kWh-Gebotspreis, Anlagentyp und Standort ein
- Pay-as-bid-Prinzip — jeder Zuschlag erhält seinen gebotenen Wert (kein Einheitspreis)
- Ranking nach Gebotshöhe — niedrigste Gebote erhalten zuerst den Zuschlag
- Pönale bei Nicht-Realisierung — Mindesterste-Sicherheit von 50 €/kW
- Realisierungsfrist: in der Regel 24 Monate ab Zuschlag
Die Höchstwerte werden jährlich festgelegt. Sie liegen über den Höchstwerten der Regel-Ausschreibung, um das erhöhte Strompreisrisiko auszugleichen.
Bedeutung für PV-Speicher-Kombinationen
Für den deutschen Markt ist die Innovationsausschreibung das bisher wichtigste Instrument, um Batteriespeicher-Großprojekte in die EEG-Förderung zu bringen. Die Speicher werden in der Regel mit 50 bis 100 % der PV-Nennleistung dimensioniert und tragen so dazu bei, die mittägliche Einspeisespitze zu glätten. In den jüngsten Runden war die deutliche Mehrheit der Zuschläge an solche Kombianlagen vergeben.
Damit entwickelt sich die Innovationsausschreibung zum Vorreiter-Segment für ein zukünftiges Marktdesign, in dem PV-Anlagen nicht mehr als reine Stromerzeuger, sondern als flexible Versorger mit Speicherintegration betrieben werden.
Abgrenzung zu anderen Förderwegen
- Regel-Ausschreibungen Solar 1/2 — Grundförderung für klassische Freiflächen- und Dachanlagen
- Innovationsausschreibung — Kombianlagen, netzdienliche Projekte, fixe Marktprämie
- Gesetzliche Einspeisevergütung — Kleinanlagen unter 1 MW
- PPA (Power Purchase Agreement) — marktbasierte Vermarktung ohne staatliche Förderung