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Recht Fortgeschritten

EEG-Novellen 2023–2024 (Solarpaket I)

Das EEG 2023 und das Solarpaket I (Mai 2024) haben den regulatorischen Rahmen für Photovoltaik in Deutschland grundlegend verändert. Die Novellen vereinfachen Balkon-PV, heben Vergütungssätze an und führen die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein.

Überblick

Die Jahre 2023 und 2024 haben den rechtlichen Rahmen für Photovoltaik in Deutschland stärker verändert als jede andere Legislaturperiode seit Einführung des EEG. Zwei Gesetzespakete bilden den Kern: das EEG 2023 (in Kraft seit 01.01.2023) und das Solarpaket I (in Kraft seit 16.05.2024).

EEG 2023 – Die wesentlichen Änderungen

Das EEG 2023 verfolgt das Ziel, den PV-Ausbau auf 22 GW pro Jahr zu beschleunigen und bis 2030 eine installierte Gesamtleistung von 215 GW zu erreichen.

RegelungVorherAb EEG 2023
70-%-AbregelungsregelPflicht bis 25 kWpEntfällt für Neuanlagen
Vergütung Volleinspeisung ≤ 10 kWp6,24 ct/kWh13,0 ct/kWh
Vergütung Überschuss ≤ 10 kWp6,24 ct/kWh8,2 ct/kWh
DegressionHalbjährlichBis Feb 2024 ausgesetzt
Ausbauziel PV/Jahr7 GW22 GW
Netzanschluss ≤ 30 kWpNetzverträglichkeitsprüfung möglichVereinfachtes Verfahren

Der Wegfall der 70-Prozent-Kappung bedeutet für eine typische 10-kWp-Anlage einen Mehrertrag von 3 bis 5 Prozent pro Jahr. In Kombination mit der höheren Volleinspeisung lohnt sich erstmals das Modell zwei Anlagen auf einem Dach — eine für Eigenverbrauch, eine für Volleinspeisung.

Solarpaket I – Vereinfachung auf breiter Front

Das Solarpaket I adressiert systematisch die wichtigsten Praxishürden, die den PV-Ausbau bremsten. Die Änderungen betreffen fünf zentrale Bereiche.

Balkon-PV

Steckersolargeräte bis 800 W Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung profitieren von einem vereinfachten Anmeldeverfahren. Die Registrierung im Marktstammdatenregister genügt — eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Rücklaufende Ferraris-Zähler werden vorübergehend geduldet, bis ein Zweirichtungszähler installiert ist.

Direktvermarktungsschwelle

Anlagen bis 200 kW können bei unentgeltlicher Einspeisung auf einen Direktvermarktungsvertrag verzichten. Der Strom wird dann ohne Vergütung ins Netz eingespeist — relevant für Betreiber, die primär Eigenverbrauch anstreben und Reststrom nicht vermarkten wollen.

Vergütungserhöhung 41–750 kW

Für Dachanlagen in der Leistungsklasse 41 bis 750 kW steigt die Vergütung um 1,44 ct/kWh. Diese Klasse war zuvor wirtschaftlich schwierig, da die Direktvermarktungskosten die Erlöse teilweise aufzehrten.

Repowering Dachanlagen

Erstmals regelt das EEG explizit das Repowering von Aufdachanlagen. Wer alte Module durch neue ersetzt, erhält den aktuellen Vergütungssatz für die gesamte Anlage — ein deutlicher Anreiz, Altanlagen nach Auslaufen der EEG-Vergütung zu modernisieren.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Vermieter können PV-Strom vom Dach direkt an Mieter im selben Gebäude liefern — ohne den Umweg über das öffentliche Netz und ohne vollständige Energieversorgerpflichten. Das Modell ergänzt den bestehenden Mieterstrom und senkt die bürokratischen Hürden erheblich.

ModellVersorgerpflichtenMesskonzeptReststrom
Mieterstrom (§ 42a EnWG)Volle PflichtenEinzelzähler pro MieterLieferant stellt Reststrom
Gemeinschaftl. GebäudeversorgungReduziertSummenzählermodellMieter wählt eigenen Lieferanten

Zeitlicher Ablauf

DatumEreignis
01.01.2023EEG 2023 in Kraft
01.02.2024Halbjährliche Degression greift wieder (1 %)
16.05.2024Solarpaket I in Kraft
Q3 2024Verordnung zur Gebäudeversorgung erwartet

Auswirkungen auf den Markt

Die Kombination beider Novellen hat den PV-Zubau messbar beschleunigt. Deutschland erreichte 2023 erstmals über 14 GW Jahreszubau und steigerte sich 2024 auf über 16 GW. Besonders der Zubau von Anlagen unter 30 kWp profitierte von den vereinfachten Verfahren. Die Balkon-PV-Registrierungen im Marktstammdatenregister vervielfachten sich nach Inkrafttreten des Solarpakets I.

Für Anlagenbetreiber bedeuten die Novellen: weniger Bürokratie bei Kleinanlagen, attraktivere Vergütung für mittlere Dachanlagen und erstmals ein praxistaugliches Modell für Solarstrom in Mehrfamilienhäusern.

Häufige Fragen

Was hat sich mit dem EEG 2023 für PV-Anlagen geändert?
Das EEG 2023 hat das jährliche Ausbauziel auf 22 GW angehoben, die 70-Prozent-Abregelungsregel für Anlagen bis 25 kWp abgeschafft, die Vergütungssätze für Volleinspeiser deutlich erhöht und die Degression der Vergütung bis Februar 2024 ausgesetzt.
Was regelt das Solarpaket I?
Das Solarpaket I vereinfacht die Anmeldung von Balkon-PV, ermöglicht gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, hebt die Schwelle für unentgeltliche Einspeisung auf 200 kW, erleichtert Repowering von Dachanlagen und erhöht die Vergütung für Anlagen von 41 bis 750 kW um 1,44 Cent pro kWh.
Wann trat das Solarpaket I in Kraft?
Das Solarpaket I trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Einzelne Regelungen wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung haben eigene Umsetzungsfristen, da sie ergänzende Verordnungen erfordern.
Themen:
EEGSolarpaket IVergütungGesetzgebung