EEG-Novellen 2023–2024 (Solarpaket I)
Das EEG 2023 und das Solarpaket I (Mai 2024) haben den regulatorischen Rahmen für Photovoltaik in Deutschland grundlegend verändert. Die Novellen vereinfachen Balkon-PV, heben Vergütungssätze an und führen die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein.
Überblick
Die Jahre 2023 und 2024 haben den rechtlichen Rahmen für Photovoltaik in Deutschland stärker verändert als jede andere Legislaturperiode seit Einführung des EEG. Zwei Gesetzespakete bilden den Kern: das EEG 2023 (in Kraft seit 01.01.2023) und das Solarpaket I (in Kraft seit 16.05.2024).
EEG 2023 – Die wesentlichen Änderungen
Das EEG 2023 verfolgt das Ziel, den PV-Ausbau auf 22 GW pro Jahr zu beschleunigen und bis 2030 eine installierte Gesamtleistung von 215 GW zu erreichen.
| Regelung | Vorher | Ab EEG 2023 |
|---|---|---|
| 70-%-Abregelungsregel | Pflicht bis 25 kWp | Entfällt für Neuanlagen |
| Vergütung Volleinspeisung ≤ 10 kWp | 6,24 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| Vergütung Überschuss ≤ 10 kWp | 6,24 ct/kWh | 8,2 ct/kWh |
| Degression | Halbjährlich | Bis Feb 2024 ausgesetzt |
| Ausbauziel PV/Jahr | 7 GW | 22 GW |
| Netzanschluss ≤ 30 kWp | Netzverträglichkeitsprüfung möglich | Vereinfachtes Verfahren |
Der Wegfall der 70-Prozent-Kappung bedeutet für eine typische 10-kWp-Anlage einen Mehrertrag von 3 bis 5 Prozent pro Jahr. In Kombination mit der höheren Volleinspeisung lohnt sich erstmals das Modell zwei Anlagen auf einem Dach — eine für Eigenverbrauch, eine für Volleinspeisung.
Solarpaket I – Vereinfachung auf breiter Front
Das Solarpaket I adressiert systematisch die wichtigsten Praxishürden, die den PV-Ausbau bremsten. Die Änderungen betreffen fünf zentrale Bereiche.
Balkon-PV
Steckersolargeräte bis 800 W Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung profitieren von einem vereinfachten Anmeldeverfahren. Die Registrierung im Marktstammdatenregister genügt — eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Rücklaufende Ferraris-Zähler werden vorübergehend geduldet, bis ein Zweirichtungszähler installiert ist.
Direktvermarktungsschwelle
Anlagen bis 200 kW können bei unentgeltlicher Einspeisung auf einen Direktvermarktungsvertrag verzichten. Der Strom wird dann ohne Vergütung ins Netz eingespeist — relevant für Betreiber, die primär Eigenverbrauch anstreben und Reststrom nicht vermarkten wollen.
Vergütungserhöhung 41–750 kW
Für Dachanlagen in der Leistungsklasse 41 bis 750 kW steigt die Vergütung um 1,44 ct/kWh. Diese Klasse war zuvor wirtschaftlich schwierig, da die Direktvermarktungskosten die Erlöse teilweise aufzehrten.
Repowering Dachanlagen
Erstmals regelt das EEG explizit das Repowering von Aufdachanlagen. Wer alte Module durch neue ersetzt, erhält den aktuellen Vergütungssatz für die gesamte Anlage — ein deutlicher Anreiz, Altanlagen nach Auslaufen der EEG-Vergütung zu modernisieren.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Vermieter können PV-Strom vom Dach direkt an Mieter im selben Gebäude liefern — ohne den Umweg über das öffentliche Netz und ohne vollständige Energieversorgerpflichten. Das Modell ergänzt den bestehenden Mieterstrom und senkt die bürokratischen Hürden erheblich.
| Modell | Versorgerpflichten | Messkonzept | Reststrom |
|---|---|---|---|
| Mieterstrom (§ 42a EnWG) | Volle Pflichten | Einzelzähler pro Mieter | Lieferant stellt Reststrom |
| Gemeinschaftl. Gebäudeversorgung | Reduziert | Summenzählermodell | Mieter wählt eigenen Lieferanten |
Zeitlicher Ablauf
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 01.01.2023 | EEG 2023 in Kraft |
| 01.02.2024 | Halbjährliche Degression greift wieder (1 %) |
| 16.05.2024 | Solarpaket I in Kraft |
| Q3 2024 | Verordnung zur Gebäudeversorgung erwartet |
Auswirkungen auf den Markt
Die Kombination beider Novellen hat den PV-Zubau messbar beschleunigt. Deutschland erreichte 2023 erstmals über 14 GW Jahreszubau und steigerte sich 2024 auf über 16 GW. Besonders der Zubau von Anlagen unter 30 kWp profitierte von den vereinfachten Verfahren. Die Balkon-PV-Registrierungen im Marktstammdatenregister vervielfachten sich nach Inkrafttreten des Solarpakets I.
Für Anlagenbetreiber bedeuten die Novellen: weniger Bürokratie bei Kleinanlagen, attraktivere Vergütung für mittlere Dachanlagen und erstmals ein praxistaugliches Modell für Solarstrom in Mehrfamilienhäusern.