Worum es geht
Ab dem 1. Juni 2026 erlaubt § 42c EnWG das bilanzielle Teilen von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz. § 20b EnWG verpflichtet jeden Verteilnetzbetreiber, bis zum 1. Juli 2026 eine digitale Plattform für Anmeldung und Abrechnung bereitzustellen. Ohne diese Plattform ist Energy Sharing in der Praxis nicht nutzbar.
Das Bündnis Bürgerenergie und der Bundesverband Erneuerbare Energie halten diese Frist für zu ambitioniert. Schon bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG scheitern viele Netzbetreiber an der Umsetzung, und Energy Sharing stellt höhere Anforderungen. Eine flächendeckende Verfügbarkeit ist realistisch erst 2027 zu erwarten.
Wer für die eigene Planung Klarheit braucht, fragt schriftlich beim zuständigen Netzbetreiber nach. Eine dokumentierte Antwort schafft Planungssicherheit. Sie dient außerdem als Beleg für eine mögliche Beschwerde bei der Bundesnetzagentur, falls die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten werden. Die Anfrage ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts.
Hintergrund zum Gesetz: Wiki-Eintrag zu Energy Sharing · News zum Inkrafttreten am 1. Juni 2026
Musterschreiben
Die Empfängeradresse Ihres Verteilnetzbetreibers finden Sie auf der Stromrechnung oder auf der Website unter „Netz” oder „Kontakt”. Setzen Sie im Text eine konkrete Rückmeldefrist (zwei Wochen reichen).
Was tun mit der Antwort?
Zusage vor dem 1. Juli 2026. Die Vorbereitung einer Energy-Sharing-Gemeinschaft kann sofort beginnen: Rechtsform wählen, Teilnehmer finden, Smart Meter beantragen. Ein ausführlicher Umsetzungs-Leitfaden folgt, sobald die Plattformen verfügbar sind.
Termin nach dem 1. Juli 2026. Eine Verzögerung ist zulässig, solange sie schriftlich begründet wird. Bewahren Sie die Antwort auf und warten Sie das neue Datum ab. Bei wiederholten Verschiebungen oder widersprüchlichen Angaben können Sie die Bundesnetzagentur einschalten.
Keine Antwort innerhalb der Frist. Einmal schriftlich nachfassen und auf die erste Anfrage verweisen. Bleibt eine Reaktion aus, ist der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur die zuständige Anlaufstelle für Beschwerden zur Umsetzung des EnWG.