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Technik Fortgeschritten

Blitzschutz für PV-Anlagen

Eine PV-Anlage macht einen Blitzschutz nicht automatisch zur Pflicht, aber ein bestehendes Blitzschutzkonzept muss bei Modulinstallation angepasst werden. Innerer Überspannungsschutz ist für jede PV-Anlage dringend empfohlen.

Grundlagen

Blitzschutz gliedert sich in zwei Bereiche: Der äußere Blitzschutz fängt den Blitz ab und leitet ihn kontrolliert zur Erde. Der innere Blitzschutz schützt die Elektroinstallation und angeschlossene Geräte vor Überspannungen, die durch den Blitzstrom oder elektromagnetische Einkopplungen entstehen.

Für PV-Anlagen ist diese Unterscheidung zentral, weil die Installation auf dem Dach neue Leitungswege schafft, über die Überspannungen ins Gebäude gelangen können — auch ohne direkten Blitzeinschlag.

Normativer Rahmen

NormRegelungsbereichRelevanz für PV
DIN EN 62305-1Allgemeine GrundsätzeRisikoanalyse
DIN EN 62305-2RisikomanagementBerechnung der Blitzschutzklasse
DIN EN 62305-3Schutz von baulichen AnlagenÄußerer Blitzschutz, Trennungsabstand
DIN EN 62305-4Elektrische/elektronische SystemeInnerer Blitzschutz, SPD-Konzept
VDE-AR-E 2100-712PV-spezifischTrennungsabstand PV zu Fangeinrichtung

Äußerer Blitzschutz

Trennungsabstand

Der kritische Parameter beim äußeren Blitzschutz ist der Trennungsabstand zwischen der PV-Anlage und der Fangeinrichtung. Wird dieser Abstand unterschritten, besteht die Gefahr eines unkontrollierten Überschlags. Die VDE-AR-E 2100-712 definiert Berechnungsverfahren für den erforderlichen Trennungsabstand — typisch sind 0,5 bis 1,0 m.

Fangeinrichtung

Fangstangen oder Fangdrähte werden so angeordnet, dass die PV-Module im Schutzbereich liegen. Die Module dürfen nicht direkt an die Fangeinrichtung angeschlossen werden, da der Blitzstrom sonst über die Modulverkabelung fließen und die gesamte Anlage zerstören würde.

Ableitungen und Erdung

Der Blitzstrom wird über mindestens zwei Ableitungen zur Erdungsanlage geführt. Die Erdungsanlage muss einen Erdausbreitungswiderstand von unter 10 Ohm aufweisen. Bei Neubauten wird üblicherweise ein Fundamenterder verwendet.

Innerer Blitzschutz (Überspannungsschutz)

Der innere Blitzschutz ist für jede PV-Anlage dringend empfohlen — unabhängig davon, ob ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist. Überspannungen können durch Ferneinschläge, induktive Einkopplung oder Schalthandlungen im Netz entstehen.

Überspannungsableiter (SPD)

SPD-TypEinsatzortSchutz gegenKosten (Material)
Typ 1Hausanschlusskasten / ZählerschrankDirekter Blitzstrom (10/350 µs)100–250 €
Typ 2DC-Seite am WechselrichterInduzierte Überspannung (8/20 µs)50–150 €
Typ 2AC-Seite am WechselrichterNetzrückwirkungen50–100 €
Typ 3Endgeräte (optional)Feinschutz20–50 €

Viele moderne Wechselrichter haben integrierte Typ-2-Ableiter auf der DC-Seite. Ein externer Typ-1-Ableiter am Gebäudeeintritt bleibt dennoch erforderlich, wenn ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist.

Potentialausgleich

Alle metallischen Komponenten der PV-Anlage — Modulrahmen, Montagegestell, Kabelkanäle — müssen in den Potentialausgleich des Gebäudes einbezogen werden. Die Verbindung erfolgt über eine Potentialausgleichsschiene im Zählerschrank mit mindestens 6 mm² Kupferleitung.

Kosten im Überblick

MaßnahmeKostenniveau (EFH)Pflicht
Typ-2-Ableiter DC + AC200–500 €Empfohlen / oft im WR integriert
Typ-1-Ableiter (bei äußerem Blitzschutz)150–300 €Ja, bei vorhandenem Blitzschutz
Potentialausgleich PV100–300 €Ja (DIN VDE 0100-712)
Äußerer Blitzschutz (Nachrüstung)1.500–3.000 €Nur bei Pflicht aus Bauordnung
Äußerer Blitzschutz (Anpassung)500–1.500 €Ja, bei vorhandenem Blitzschutz

Versicherungsrelevanz

Die meisten Gebäudeversicherungen und PV-Versicherungen setzen fachgerechten Überspannungsschutz voraus. Fehlt dieser, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder verweigern. Vor Installation der PV-Anlage sollte die bestehende Gebäudeversicherung informiert und gegebenenfalls um eine PV-Klausel erweitert werden.

Praxisempfehlung

Für Einfamilienhäuser ohne bestehenden Blitzschutz ist die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ein SPD-Konzept mit Typ-2-Ableitern auf DC- und AC-Seite plus vollständiger Potentialausgleich. Das kostet 300 bis 600 Euro und schützt die gesamte Elektronik vor den häufigsten Überspannungsereignissen. Einen vollständigen äußeren Blitzschutz nachzurüsten lohnt sich nur bei erhöhtem Risiko — etwa in exponierten Höhenlagen oder bei hohen Gebäuden.

Häufige Fragen

Ist ein Blitzschutz für PV-Anlagen Pflicht?
Nein, eine PV-Anlage allein begründet keine Blitzschutzpflicht. Besteht jedoch bereits ein äußerer Blitzschutz am Gebäude, muss er nach DIN EN 62305-3 an die PV-Anlage angepasst werden. Für Gebäude mit erhöhtem Risiko (z. B. Versammlungsstätten) kann eine Pflicht aus der Bauordnung resultieren.
Was kostet der Blitzschutz für eine PV-Anlage?
Innerer Überspannungsschutz (Typ 1 und Typ 2 Ableiter) kostet 200 bis 500 Euro inklusive Einbau. Ein vollständiger äußerer Blitzschutz mit Fangeinrichtung, Ableitungen und Erdung liegt bei 1.500 bis 3.000 Euro für ein Einfamilienhaus.
Erhöht eine PV-Anlage das Blitzschlagrisiko?
Nein. Studien und Statistiken zeigen, dass PV-Anlagen die Einschlagwahrscheinlichkeit nicht signifikant erhöhen. Die Module liegen flach auf dem Dach und ragen selten über den Firstbereich hinaus. Das Schadensrisiko bei einem Einschlag ist jedoch höher, weil empfindliche Elektronik (Wechselrichter, Optimizer) betroffen sein kann.
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