Wirkleistungsbegrenzung (70%/60%-Regelung)
PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem (iMSys) müssen ihre Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der Nennleistung begrenzen. Die alte 70%-Regelung ist entfallen — ersetzt durch die Pflicht zum Smart Meter oder zur 60%-Abregelung (§9 EEG 2023).
Aktuelle Regelung (§9 EEG 2023)
Seit dem EEG 2023 gibt es zwei Wege:
| Variante | Einspeisebegrenzung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Mit iMSys + Steuerbox | Keine Begrenzung (100 %) | iMSys + BSI-zertifizierte Steuerbox installiert und vom Netzbetreiber getestet |
| Ohne iMSys/Steuerbox | 60 % der Nennleistung | Wechselrichter drosselt automatisch |
Wichtig: Der iMSys-Zähler allein reicht nicht. Seit dem Solarspitzengesetz (25.02.2025) ist zusätzlich eine BSI-zertifizierte Steuerbox erforderlich, die dem Netzbetreiber die Fernsteuerung ermöglicht. Erst wenn beides installiert und getestet ist, entfällt die 60%-Begrenzung.
Warum 60 % statt 70 %?
Der Gesetzgeber will den Anreiz zum Smart-Meter-Einbau erhöhen. Mit iMSys kann der Netzbetreiber bei Engpässen gezielt und temporär die Einspeisung reduzieren — das ist für alle Seiten besser als eine pauschale Drosselung.
Historische Entwicklung
| Zeitraum | Regelung |
|---|---|
| Bis Sept. 2022 | 70 % Begrenzung für Anlagen bis 25 kWp |
| Sept. 2022 – Jan. 2023 | Entfall für Neuanlagen bis 25 kWp |
| Jan. 2023 | Entfall auch für Bestandsanlagen bis 7 kWp |
| Ab EEG 2023 | 60 % ohne iMSys, 100 % mit iMSys |
Ertragsverlust
| Szenario | Ertragsverlust/Jahr |
|---|---|
| 60 % Begrenzung ohne Speicher | 5–10 % |
| 60 % Begrenzung mit Speicher | 2–5 % |
| Mit Smart Meter (100 %) | 0 % |
Der Verlust betrifft nur die Spitzenstunden an sonnigen Tagen. Mit Batteriespeicher wird der Überschuss gepuffert statt abgeregelt.
Empfehlung
Für alle PV-Anlagen ab 7 kWp ist der Smart-Meter-Einbau ohnehin Pflicht (bis 2032). Die 60%-Begrenzung ist nur eine Übergangslösung bis das iMSys installiert ist. Die Kosten für das Smart Meter sind gesetzlich gedeckelt auf max. 50 €/Jahr (bis 15 kWp).