KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard" finanziert Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur zu 100 %. Die Laufzeit liegt zwischen 5 und 30 Jahren, die Kreditsumme bei bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Der effektive Zinssatz ist bonitäts- und besicherungsabhängig.
Was ist der KfW 270?
Der KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard” ist der zentrale Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Geothermie. Er finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten zu bonitätsabhängigen Zinssätzen unter Marktniveau.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte, Unternehmen und Kommunen. Der Antrag läuft zwingend über die Hausbank — die KfW refinanziert den Kredit, die Hausbank übernimmt Auszahlung und Bonitätsprüfung.
Konditionen (Stand Anfang 2026)
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Kreditsumme | bis 150 Mio. € pro Vorhaben |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Investitionskosten |
| Laufzeitvarianten | 5/1, 10/2, 15/3, 20/3–5, 30/5 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1–5 (je nach Laufzeit) |
| Zinsbindung | während der gesamten Laufzeit oder erste 10 Jahre |
| Effektivzins | bonitäts- und besicherungsabhängig, i. d. R. 3–11 % |
Die Zinssätze werden börsentäglich angepasst. Für private Kreditnehmer mit guter Bonität und werthaltiger Besicherung liegen die effektiven Jahreszinsen üblicherweise im unteren Bereich der Staffel.
Förderfähige Maßnahmen
Der KfW 270 deckt die gesamte Wertschöpfungskette einer PV-Installation ab:
- Solarmodule, Wechselrichter, Montagesystem, Verkabelung
- Batteriespeicher (stationär, AC- oder DC-gekoppelt)
- Netzanschlusskosten und Zählerschrank-Umbau
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Wallbox und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Monitoring- und Energiemanagement-Komponenten
Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten, Grundstückskauf und Umsatzsteuer (seit dem Nullsteuersatz für Hausdachanlagen ohnehin 0 %).
Antragsprozess
- Angebote einholen — mindestens zwei Angebote von Installationsbetrieben
- Hausbank ansprechen — Kreditwunsch, Investitionsplan, Eigenkapitalquote klären
- KfW-Antrag durch Hausbank — Prüfung der Förderfähigkeit, Rating
- Zusage und Abruf — Auszahlung in einem Betrag oder in Teilbeträgen
- Baubeginn — erst nach Antragstellung, nicht davor
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Ein Kaufvertrag für die PV-Anlage vor Antragstellung schließt die Förderung aus.
Kombinationsmöglichkeiten
Der KfW 270 kann mit der EEG-Einspeisevergütung und der Direktvermarktung kombiniert werden. Für Gewerbekunden ist auch die Kombination mit einer anteiligen Länderförderung möglich, sofern das jeweilige Landesprogramm Kumulierung zulässt. Eine doppelte Inanspruchnahme desselben Investitionsteils ist ausgeschlossen.
Alternative Finanzierungswege
| Weg | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Eigenkapital | keine Zinskosten | bindet Liquidität |
| Kommerzieller Bankkredit | einfacher Antrag | meist teurer als KfW |
| KfW 270 | günstige Kondition | Hausbank-Pflicht, Bonitätsrating |
| Leasing/PV-Pacht | keine Anfangsinvestition | geringerer Gesamtertrag |
Für die meisten größeren Dach- und Freiflächenanlagen ist der KfW 270 aufgrund der 100-%-Finanzierung und der langen Laufzeit die wirtschaftlichste Fremdkapitalquelle.