Amortisationszeit
Die Amortisationszeit einer Photovoltaikanlage liegt in Deutschland bei 8–12 Jahren ohne Speicher und 10–14 Jahren mit Speicher. Der wichtigste Faktor ist die Eigenverbrauchsquote.
Was ist die Amortisationszeit?
Die Amortisationszeit gibt an, nach wie vielen Jahren sich die Investition in eine Photovoltaikanlage durch eingesparten und eingespeisten Strom refinanziert hat. Ab diesem Zeitpunkt erwirtschaftet die Anlage einen Gewinn.
Geltungsbereich: Die Werte in diesem Eintrag gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026. Für Anlagen ab 2027 verschiebt sich der Referenzrahmen – siehe Abschnitt am Ende.
Typische Amortisationszeiten
| Konfiguration | Amortisation | Gesamtkosten |
|---|---|---|
| 10 kWp ohne Speicher | 8–12 Jahre | 9.000–12.000 € |
| 10 kWp mit 10-kWh-Speicher | 10–14 Jahre | 15.000–20.000 € |
| Balkonkraftwerk (800 W) | 2–4 Jahre | 400–700 € |
Einflussfaktoren
Die wichtigsten Stellschrauben:
- Eigenverbrauchsquote: Je mehr Solarstrom selbst verbraucht wird, desto schneller die Amortisation (30 ct/kWh gespart statt 8 ct/kWh eingespeist)
- Anlagenkosten: Seit 2020 um rund 30 % gesunken
- Strompreis: Höhere Strompreise = schnellere Amortisation
- Standort und Ausrichtung: Süddeutschland + Südausrichtung = höherer Ertrag
- Förderungen: KfW-Kredite, kommunale Zuschüsse
Wirtschaftlichkeit über die Lebensdauer
Bei einer Lebensdauer von 25–30 Jahren und einer Amortisation nach 10 Jahren erwirtschaftet eine 10-kWp-Anlage über die Restlaufzeit einen Gewinn von 15.000–25.000 €. Die jährliche Rendite liegt typischerweise bei 4–8 % — deutlich über aktuellen Festgeldzinsen.
Neuer Referenzrahmen für Anlagen ab 2027
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf zur EEG-Reform 2027 beschlossen. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2027 entfällt danach die feste 20-jährige Einspeisevergütung; an ihre Stelle treten eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate und ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 weitere Monate.
Damit hängt die Amortisation ab 2027 fast vollständig vom Eigenverbrauch ab. Der maßgebliche Vergleich:
| Wert einer Kilowattstunde | Betrag |
|---|---|
| selbst verbraucht (Haushaltsstrompreis, BDEW 2026) | 37,0 ct/kWh |
| eingespeist (bis 10 kWp, Inbetriebnahme Feb.–Juli 2026) | 7,78 ct/kWh |
Eine hohe Eigenverbrauchsquote und ein passend dimensionierter Batteriespeicher werden damit zur entscheidenden Stellschraube – die Einspeiseerlöse tragen die Rechnung nicht mehr. Eine durchgerechnete Beispielrechnung steht im Leitartikel EEG 2027: Was die Reform eine 10-kWp-Anlage kostet.
Rechtsstand: Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Bundestag (Beratung ab Herbst 2026), Bundesrat und die EU-beihilferechtliche Genehmigung stehen aus. Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, behält die feste Vergütung – siehe Vertrauensschutz.