Direktvermarktungsbonus (§ 50c EEG-E)
Der Direktvermarktungsbonus ist ein im Regierungsentwurf zum EEG 2027 neu vorgesehener Zuschlag von 1,5 ct/kWh für kleine PV-Anlagen unter 25 kW, die ihren Strom direktvermarkten. Er wird für höchstens 48 Monate gezahlt und soll die Zusatzkosten der Direktvermarktung ausgleichen. Geregelt wäre er im neuen § 50c EEG; der Volleinspeiserbonus entfällt im Gegenzug.
Was ist der Direktvermarktungsbonus?
Der Direktvermarktungsbonus ist ein neues Förderinstrument, das der Regierungsentwurf zum EEG 2027 im neu gefassten § 50c EEG vorsieht. Er zahlt Betreibern kleiner PV-Anlagen einen Zuschlag von 1,5 ct/kWh auf den in der Direktvermarktung erzielten Erlös.
Rechtsstand: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen. Er ist damit ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten, und die Förderregelungen bedürfen der EU-beihilferechtlichen Genehmigung. Der verbindliche Gesetzestext war am 29. Juli laut IWR noch nicht veröffentlicht.
Die Eckdaten
| Merkmal | Regelung im Entwurf |
|---|---|
| Höhe | 1,5 ct/kWh |
| Maximale Dauer | 48 Monate |
| Leistungsgrenze | nur Anlagen unter 25 kW |
| Rechtsgrundlage | § 50c EEG-Entwurf (neu) |
| Kombinierbar mit | Übergangszahlung (vorgeschaltet, max. 36 Monate) |
| Ersetzt | Volleinspeiserbonus (entfällt), Ausfallvergütung (entfällt) |
Die Grenze von 25 kW ist eine harte Schwelle: Eine 30-kWp-Anlage erhält den Bonus nach dem Entwurf nicht, auch nicht anteilig. Für Anlagen ab 25 kW soll stattdessen die klassische Marktprämie auf Basis eines einheitlichen anzulegenden Werts von 6,2 ct/kWh weiterlaufen – dafür über 20 Jahre.
Warum es diesen Bonus gibt
Direktvermarktung war bisher ein Geschäft für Anlagen ab etwa 100 kW. Für eine 10-kWp-Dachanlage entstehen dabei Fixkosten, die im Verhältnis zur Strommenge sehr hoch sind:
- Entgelt des Direktvermarkters (Bilanzkreisführung, Prognose, Handel)
- Pflicht zum intelligenten Messsystem inklusive laufender Messstellenbetriebskosten
- Fernsteuerbarkeit der Anlage
Der Bonus soll diese Zusatzkosten ausgleichen. Ob 1,5 ct/kWh dafür ausreichen, ist der zentrale Streitpunkt. Die Frankfurter Rundschau titelt in ihrer Analyse vom 29. Juli 2026 ausdrücklich, der Bonus decke “nicht mal die Kosten”. Belastbare Marktdaten fehlen: Ein funktionierender Massenmarkt für die Direktvermarktung von Anlagen unter 25 kW existiert Stand Mitte 2026 schlicht noch nicht, deshalb lassen sich die realen Kosten pro kWh derzeit nicht belastbar beziffern.
Beispielrechnung: 10-kWp-Anlage
Angenommen, eine 10-kWp-Anlage speist jährlich 5.000 kWh ins Netz ein:
| Position | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Bonus 1,5 ct/kWh × 5.000 kWh | 75 € |
| über 48 Monate insgesamt | 300 € |
Das ist die Größenordnung, um die es geht. Ob die Kosten für Direktvermarkter und Messstellenbetrieb darunter oder darüber liegen, hängt vollständig davon ab, welche Angebote der Markt bis 2027 hervorbringt.
Was mit der Volleinspeisung passiert
Der Entwurf streicht den Volleinspeiserbonus. Heute erhält eine Volleinspeisung-Anlage bis 10 kWp 12,34 ct/kWh statt 7,78 ct/kWh bei Überschusseinspeisung – ein Aufschlag von über 4,5 ct/kWh. Nach dem Entwurf gilt für alle Betriebsarten der gleiche anzulegende Wert von 6,2 ct/kWh. Damit verliert das Volleinspeisemodell seine Geschäftsgrundlage; Dachflächen ohne Eigenverbrauchsmöglichkeit werden deutlich unattraktiver.
Was das für die Planung bedeutet
Zusammen mit der Übergangszahlung ergibt sich für eine neue Anlage unter 25 kW folgender Förderpfad:
| Zeitraum | Instrument | Betrag |
|---|---|---|
| Monat 1–36 | Übergangszahlung | 5,2 ct/kWh (bei IBN bis 31.07.2027) |
| Monat 37–84 | Direktvermarktungsbonus | 1,5 ct/kWh + Marktwert |
| ab Monat 85 | keine Förderung | nur Marktwert bzw. unentgeltliche Abnahme |
Nach sieben Jahren trägt die Anlage sich also allein über Eigenverbrauch und den erzielbaren Marktwert. Der Marktwert Solar lag 2025 bei 4,508 ct/kWh im Jahresmittel – deutlich unter der heutigen Einspeisevergütung. Das verschiebt die Wirtschaftlichkeit einer Anlage stark in Richtung hoher Eigenverbrauchsquote und Batteriespeicher.
Für Anlagen, die noch bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, ändert sich nichts – siehe Vertrauensschutz.
Häufige Fragen
Was ist der Direktvermarktungsbonus?
Für wen gilt der Direktvermarktungsbonus?
Reicht der Bonus, um die Kosten der Direktvermarktung zu decken?
Was passiert mit dem Volleinspeiserbonus?
Wie lange läuft der Direktvermarktungsbonus?
Quellen
- BMWE – EEG-Novelle und Netzanschlusspaket im Bundeskabinett beschlossen (29.07.2026)
- Frankfurter Rundschau – Was der Wegfall der Einspeisevergütung bedeutet (29.07.2026)
- tagesschau – Welche Folgen die neuen Energiegesetze haben (29.07.2026)
- IWR – Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2027, endgültiger Gesetzestext steht noch aus (29.07.2026)