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Solar-Wiki · Kategorie

PV-Förderung & Zuschüsse

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Solaranlagen? Hier sind die Begriffe rund um Zuschüsse, Kredite und Vergütungsmodelle gebündelt. 17 Begriffe in dieser Kategorie.

Anzulegender Wert

Förderung Fortgeschritten

Der anzulegende Wert ist die zentrale Rechengröße des EEG. Aus ihm werden sowohl die feste Einspeisevergütung als auch die Marktprämie in der Direktvermarktung abgeleitet. Er wird in § 48 EEG festgelegt, unterliegt der Degression nach § 49 EEG und sinkt bei negativen Strompreisen nach § 51 EEG auf null. Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 will ihn für Solaranlagen einheitlich auf 6,2 ct/kWh absenken.

BAFA und PV (Abgrenzung)

Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Gebäudeenergiebereich vor allem Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen und Solarthermie über die BEG-Einzelmaßnahmenförderung. Photovoltaikanlagen sind davon ausdrücklich ausgenommen — sie werden über KfW-Kredite und die EEG-Einspeisevergütung gefördert. In der Praxis entsteht häufig Verwirrung, weil PV und Wärmepumpe zunehmend kombiniert werden.

BW Netzdienliche Photovoltaik-Speicher

Förderung

Das Landesprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" in Baden-Württemberg fördert Batteriespeicher, die in Kombination mit neuen PV-Anlagen installiert und nach definierten netzdienlichen Regeln betrieben werden. Der netzdienliche Betrieb begrenzt die Einspeisespitzen und entlastet so das lokale Verteilnetz.

Degression nach § 49 EEG

Förderung

Die Degression ist die regelmäßige Absenkung der anzulegenden Werte für neue Solaranlagen nach § 49 EEG. Seit dem EEG 2023 sinken die Sätze fest um 1 Prozent halbjährlich zum 1. Februar und 1. August. Bis 2022 galt stattdessen der zubauabhängige atmende Deckel, bei dem die Kürzung von der Höhe des tatsächlichen Zubaus abhing.

Direktvermarktungsbonus (§ 50c EEG-E)

Förderung Fortgeschritten

Der Direktvermarktungsbonus ist ein im Regierungsentwurf zum EEG 2027 neu vorgesehener Zuschlag von 1,5 ct/kWh für kleine PV-Anlagen unter 25 kW, die ihren Strom direktvermarkten. Er wird für höchstens 48 Monate gezahlt und soll die Zusatzkosten der Direktvermarktung ausgleichen. Geregelt wäre er im neuen § 50c EEG; der Volleinspeiserbonus entfällt im Gegenzug.

EEG-Ausschreibungen (Solar)

Förderung Fortgeschritten

Seit 2017 werden die Einspeisetarife für größere PV-Anlagen in Deutschland nicht mehr administrativ festgesetzt, sondern in wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt. Die Bundesnetzagentur führt jährlich mehrere Runden in zwei Segmenten durch: Solar 1 für Freiflächenanlagen und Solar 2 für Dach- und Lärmschutzanlagen.

Einspeisevergütung 2026

Förderung

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2027 soll es diese feste 20-Jahres-Vergütung nach dem Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 nicht mehr geben – entscheidend ist der Stichtag 31.12.2026.

Innovationsausschreibung

Förderung Experte

Die Innovationsausschreibung ist ein separates Instrument der Bundesnetzagentur für besonders netzdienliche oder technologisch anspruchsvolle Erneuerbaren-Projekte. Gefördert werden vor allem Kombinationen aus Photovoltaik und Batteriespeicher, Agri-PV sowie Floating-PV. Statt einer gleitenden Marktprämie zahlt sie eine fixe Marktprämie — die Betreiber tragen das Strompreisrisiko selbst.

Investitionskostenzuschuss für PV

Förderung

Ein Investitionskostenzuschuss fördert eine PV-Anlage einmalig beim Kauf statt laufend pro eingespeiste Kilowattstunde. In der Debatte um die EEG-Reform 2027 wurde er als Alternative zur wegfallenden Einspeisevergütung diskutiert – im Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026 ist er jedoch nicht enthalten. Einen bundesweiten Investitionszuschuss für private PV-Anlagen gibt es in Deutschland nicht.

KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard

Förderung

Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard" finanziert Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur zu 100 %. Die Laufzeit liegt zwischen 5 und 30 Jahren, die Kreditsumme bei bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Der effektive Zinssatz ist bonitäts- und besicherungsabhängig.

Kommunale PV-Förderprogramme

Förderung

Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland fördern PV-Anlagen und Balkonkraftwerke mit eigenen Zuschüssen. Die Programme sind meist befristet, budgetgebunden und erfordern eine Antragstellung vor dem Kauf.

Länderförderung Solar (Überblick)

Förderung

Neben den bundesweiten KfW-Krediten und der EEG-Vergütung bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik, Batteriespeicher und Solarkampagnen. Die Konditionen unterscheiden sich deutlich, die Programme werden häufig neu aufgelegt oder geschlossen. Ein systematischer Vergleich ist vor jeder Investition sinnvoll.

progres.nrw – Solarförderung NRW

Förderung

progres.nrw ist das zentrale Landesprogramm Nordrhein-Westfalens für den Ausbau erneuerbarer Energien. Im PV-Bereich fördert es vor allem Batteriespeicher in Verbindung mit neuen Solaranlagen sowie steckerfertige Balkonkraftwerke. Die Zuschüsse liegen typischerweise bei 150 Euro pro kWh Speicherkapazität, die Förderrunden sind regelmäßig nach kurzer Zeit ausgeschöpft.

Ü20-Anlage (ausgeförderte Anlage)

Förderung

Als Ü20-Anlage gilt eine PV-Anlage, deren 20-jährige EEG-Vergütungsdauer abgelaufen ist. Sie kann ohne weiteres Zutun weiter einspeisen und erhält eine Anschlussvergütung in Höhe des Jahresmarktwerts Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Die Regelung ist nach §§ 21, 23b und 53 EEG bis zum 31.12.2032 befristet. Für 2025 ergab sich daraus eine Vergütung von 3,793 ct/kWh.

Übergangszahlung (EEG 2027)

Förderung Fortgeschritten

Die Übergangszahlung ist die im Regierungsentwurf zum EEG 2027 vorgesehene Nachfolgeregelung der festen Einspeisevergütung für kleine PV-Neuanlagen. Sie beträgt den anzulegenden Wert minus 1 ct/kWh, wird für höchstens 36 Kalendermonate ab Inbetriebnahme gezahlt und ist an Leistungsschwellen gebunden, die von 2027 bis 2029 schrittweise sinken. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen – Bundestag, Bundesrat und die EU-beihilferechtliche Genehmigung stehen noch aus.

Überschusseinspeisung

Förderung

Bei der Überschusseinspeisung wird nur der nicht selbst verbrauchte Solarstrom ins Netz eingespeist. Der Eigenverbrauch hat Vorrang — das ist das Standardmodell für Hausdachanlagen und wirtschaftlich meist die beste Wahl.

Volleinspeisung

Förderung

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz eingespeist — ohne Eigenverbrauch. Die Vergütung liegt höher als bei Überschusseinspeisung. Seit dem EEG 2023 können beide Modelle auf einem Dach kombiniert werden.