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Förderung Einsteiger

BW Netzdienliche Photovoltaik-Speicher

Das Landesprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" in Baden-Württemberg fördert Batteriespeicher, die in Kombination mit neuen PV-Anlagen installiert und nach definierten netzdienlichen Regeln betrieben werden. Der netzdienliche Betrieb begrenzt die Einspeisespitzen und entlastet so das lokale Verteilnetz.

Was ist das BW-Speicherprogramm?

Baden-Württemberg fördert über die L-Bank die Installation von Batteriespeichern, die in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage betrieben werden. Das Besondere: Die Speicher müssen netzdienlich arbeiten — das heißt, sie begrenzen die maximale Einspeiseleistung ins Verteilnetz und speichern den überschüssigen Strom.

Ziel ist es, den Netzausbaubedarf im Niederspannungsnetz zu reduzieren, der durch die steigende Zahl an PV-Anlagen in dicht besiedelten Regionen entsteht.

Förderbedingungen

AnforderungDetail
Neue PV-AnlageMuss in Verbindung mit dem Speicher errichtet werden
Netzdienlicher BetriebEinspeisebegrenzung auf 50–60 % der PV-Nennleistung
MindestspeichergrößeTypisch ab 2 kWh nutzbare Kapazität
StandortBaden-Württemberg
AntragstellerPrivatpersonen, Unternehmen, Kommunen
AntragszeitpunktVor Beginn der Maßnahme

Netzdienlicher Betrieb in der Praxis

Der netzdienliche Speicher ist so konfiguriert, dass er bei hoher PV-Erzeugung automatisch lädt und die Netzeinspeisung auf einen Maximalwert begrenzt. Typischer Ablauf an einem Sonnentag:

  1. Morgens: PV-Erzeugung steigt, Eigenverbrauch wird gedeckt
  2. Mittags: Überschuss wird im Speicher geladen, Einspeisung auf z. B. 50 % begrenzt
  3. Nachmittags: Speicher voll, Einspeisung steigt auf Maximum
  4. Abends: Speicher entlädt, kein Netzbezug nötig

Für den Anlagenbetreiber bedeutet die Einspeisebegrenzung einen minimalen Ertragsverlust von 2 bis 5 % pro Jahr — der Speicher fängt den Großteil auf. Der Netzbetreiber gewinnt dagegen erheblich, weil die Mittagsspitzen im Ortsnetz geglättet werden.

Antragsweg

Der Antrag wird über die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) gestellt. Der Prozess folgt dem bei Landesförderungen üblichen Ablauf:

  1. Online-Antrag bei der L-Bank vor Vertragsabschluss
  2. Bewilligungsbescheid abwarten
  3. Installation durchführen
  4. Verwendungsnachweis einreichen (Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokoll)
  5. Auszahlung des Zuschusses

Die Förderrunden werden unregelmäßig aufgelegt. Budgets waren in der Vergangenheit meist innerhalb weniger Wochen gebunden.

Einordnung

Baden-Württemberg gehört zu den aktivsten Bundesländern bei der Speicherförderung. Das Programm hat dazu beigetragen, dass die Speicherquote bei neuen PV-Anlagen in BW über dem Bundesdurchschnitt liegt. Mit der zunehmenden Durchdringung von Wärmepumpen und E-Autos gewinnt der netzdienliche Speicherbetrieb weiter an Relevanz — er ist ein Vorgriff auf künftige Netzanforderungen nach §14a EnWG.

Häufige Fragen

Was bedeutet 'netzdienlich' beim Speicher?
Netzdienlich bedeutet, dass der Speicher die Einspeisung ins Netz auf einen definierten Anteil der PV-Nennleistung begrenzt — typisch 50 oder 60 Prozent. Überschüssiger Strom wird gespeichert statt eingespeist. Damit wird die mittägliche Einspeisespitze gekappt und das lokale Verteilnetz entlastet.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderhöhe wird bei jeder Programmauflage neu festgelegt. In den letzten Runden lag sie bei rund 200 bis 300 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der genaue Betrag hängt von der Programmgeneration und dem verfügbaren Gesamtbudget ab.
Kann ich das Programm mit KfW 270 kombinieren?
Ja, eine Kombination mit dem KfW-Kredit 270 ist grundsätzlich möglich. Die Gesamtfördersumme darf die Investitionskosten nicht übersteigen. Die genaue Kumulierungsregel steht in den Förderrichtlinien der jeweiligen Auflage.
Themen:
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