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Länderförderung Solar (Überblick)

Neben den bundesweiten KfW-Krediten und der EEG-Vergütung bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik, Batteriespeicher und Solarkampagnen. Die Konditionen unterscheiden sich deutlich, die Programme werden häufig neu aufgelegt oder geschlossen. Ein systematischer Vergleich ist vor jeder Investition sinnvoll.

Warum Länderförderung?

Neben den bundesweiten Instrumenten — KfW 270, EEG-Einspeisevergütung, Nullsteuersatz — legen die Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke eigene Förderprogramme für Photovoltaik auf. Die Zielrichtung ist jeweils etwas anders:

  • Landesprogramme: Übergeordnete Landespolitik (Klimaschutz, Energieautarkie)
  • Kommunale Programme: Lokale Sichtbarkeit, kleine Pauschalbeträge
  • Stadtwerke: Kundenbindung, Balkon-PV, Speicher

Die Förderkulisse ist stark zersplittert. Pro Investitionsvorhaben sollten Antragsteller mindestens drei Ebenen prüfen: Bundesland, Landkreis/Stadt, lokales Stadtwerk.

Typen von Landesprogrammen

TypBeschreibungBeispiel
Investitionszuschuss SpeicherPauschale je kWh Speicherkapazitätprogres.nrw
Balkonkraftwerk-PauschaleEinmal-Zuschuss pro HaushaltBerliner SolarPLUS, Stuttgart, München
PV-Speicher-Kombi-ProgrammZuschuss nur bei KombinstallationBayerisches 10.000-Häuser-Programm
Gewerbe-PVTilgungszuschuss für UnternehmenThüringer Solar Invest
Mieterstrom-FörderungZuschuss für MieterstromprojekteBremer Förderung Mieterstrom

Ausgewählte Landesprogramme 2026

Die folgenden Programme sind aktuell oder waren zuletzt aktiv. Die Konditionen ändern sich häufig — vor jeder Antragstellung die aktuelle Richtlinie prüfen.

Nordrhein-Westfalen: progres.nrw

Das Landesprogramm progres.nrw fördert Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage installiert werden. Die Förderung läuft über die Bezirksregierung Arnsberg und hat in den letzten Jahren Budgets zwischen 20 und 40 Millionen Euro umfasst. Typische Zuschüsse: rund 150 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität.

Berlin: SolarPLUS

Berlin unterstützt mit SolarPLUS den Aufbau von Photovoltaik auf Bestandsgebäuden. Gefördert werden steckerfertige Balkon-PV (Pauschale bis 500 Euro), Speicher und Mieterstrommodelle. Das Programm wird seit 2022 jährlich aufgelegt und ist regelmäßig nach wenigen Wochen überzeichnet.

Baden-Württemberg: Netzdienliche Photovoltaik-Speicher

Das Programm fördert netzdienliche Batteriespeicher in Kombination mit neuer PV. Förderhöhe und Budget werden jährlich neu festgelegt. Die Förderung setzt voraus, dass der Speicher nach definierten netzdienlichen Regeln betrieben wird.

Bayern: 10.000-Häuser-Programm „PV-Speicher-Bonus”

Bayern hat das 10.000-Häuser-Programm als kombinierte Förderung für energetische Sanierung und PV-Speicher etabliert. Die Förderhöhe hängt von der Speichergröße und zusätzlichen Komponenten (Wärmepumpe, Wallbox) ab.

Thüringen: Solar Invest

Das Programm Solar Invest richtet sich an Gewerbe und Landwirtschaft und gewährt Tilgungszuschüsse für PV-Anlagen und Speicher. Förderquoten liegen im mittleren einstelligen Prozentbereich der Investitionskosten.

Kommunale Pauschalen

Viele Städte und Landkreise legen eigene, oft kleinere Programme auf. Beispiele:

  • München: Förderprogramm Energieeinsparung, inkl. PV
  • Stuttgart: Balkonkraftwerk-Zuschuss
  • Hamburg: Erneuerbare Wärme und Solarthermie
  • Rheinland-Pfalz: Solar-Speicher-Programm der Energieagentur

Die Pauschalen für Balkonkraftwerke reichen von 50 bis 500 Euro pro Haushalt.

Wie findet man passende Programme?

  1. Förderdatenbank des BMWK: vollständige, bundesweite Liste
  2. Verbraucherzentrale des Bundeslandes: aktuelle Empfehlungen, häufige Fehlerquellen
  3. Website des lokalen Stadtwerks oder Landkreises: eigene Zuschüsse, oft unveröffentlicht
  4. Förderberatung bei PV-Installationsbetrieben: gebündelte Übersicht im Angebotsprozess

Die Suche lohnt sich: Während KfW-Kredite primär günstiges Fremdkapital liefern, sind Landeszuschüsse echte Kostensenkungen, die die Amortisationszeit um sechs bis achtzehn Monate verkürzen können.

Risiken und Fallstricke

  • Antrag vor Vertragsabschluss: Fast alle Programme schließen Vorab-Beauftragung aus
  • Ausschöpfung: Beliebte Programme sind häufig binnen Wochen leer
  • Kumulationsverbot: Manche Länder schließen die Kombination mit KfW oder EEG aus
  • Nachweispflicht: Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokoll, Anschluss-Bestätigung
  • Befristung: Die meisten Programme haben eine jährliche Neuauflage und enden zum Stichtag

Wer seine PV-Investition mit Landesförderung kombinieren will, sollte den Antrag parallel zum Angebotsvergleich stellen und die Förderbestätigung als Bedingung in den Installationsvertrag aufnehmen.

Häufige Fragen

Kann ich Landesförderung mit KfW 270 kombinieren?
In der Regel ja, allerdings darf die Summe aller öffentlichen Mittel die Anschaffungs- und Installationskosten nicht übersteigen. Ob ein konkretes Landesprogramm mit KfW 270 kumuliert werden darf, steht in den Förderrichtlinien — manche Programme schließen Doppelförderung ausdrücklich aus.
Wie schnell sind Landesprogramme ausgeschöpft?
Sehr unterschiedlich. Programme mit attraktiven Zuschüssen (z. B. progres.nrw für Speicher, Berliner SolarPLUS) sind häufig innerhalb weniger Wochen nach Neuauflage vollständig gebunden. Länderprogramme mit hohen Budgets (Baden-Württemberg, Bayern) laufen meist das ganze Kalenderjahr.
Gibt es Landesförderung auch für Balkonkraftwerke?
Ja, mehrere Bundesländer und zahlreiche Kommunen fördern Balkonkraftwerke direkt mit Pauschalen von 50 bis 500 Euro pro Haushalt. Die Programme werden häufig von Stadt- oder Landkreisen aufgelegt und sind meist auf wenige Monate befristet.
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