BAFA und PV (Abgrenzung)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Gebäudeenergiebereich vor allem Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen und Solarthermie über die BEG-Einzelmaßnahmenförderung. Photovoltaikanlagen sind davon ausdrücklich ausgenommen — sie werden über KfW-Kredite und die EEG-Einspeisevergütung gefördert. In der Praxis entsteht häufig Verwirrung, weil PV und Wärmepumpe zunehmend kombiniert werden.
BAFA und PV — ein häufiges Missverständnis
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine zentrale Förderstelle für Energieeffizienz und erneuerbare Wärme in Deutschland. Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bezuschusst das BAFA:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Biomasse-Heizungen (Pellets, Hackschnitzel)
- Solarthermie (Kollektoranlagen für Warmwasser und Heizung)
- Gebäudedämmung und Fensteraustausch
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich)
Photovoltaik ist explizit nicht förderfähig über das BAFA. Die PV-Förderung läuft über andere Kanäle:
| Förderweg | Zuständig | Instrument |
|---|---|---|
| Investitionskredit PV | KfW | Kredit 270 |
| Einspeisevergütung | Bundesnetzagentur / Netzbetreiber | EEG |
| Nullsteuersatz | Finanzamt | §12 Abs. 3 UStG |
| Einkommensteuerbefreiung | Finanzamt | §3 Nr. 72 EStG |
| Speicher-Zuschuss | Landesförderung | progres.nrw, BW-Speicher etc. |
Warum die Verwirrung?
Die Grenzen verschwimmen in der Praxis, weil PV und Wärmepumpe zunehmend als Gesamtsystem geplant werden. Ein typisches Eigenheim-Projekt umfasst:
- Wärmepumpe → BAFA-Förderung
- PV-Anlage → KfW 270
- Batteriespeicher → Landesförderung (falls vorhanden)
- Wallbox → ggf. weitere Förderung
Alle Anträge laufen parallel, bei unterschiedlichen Stellen, mit unterschiedlichen Fristen. Die Koordination ist aufwendig, aber nötig — eine Doppelförderung desselben Kostenblocks ist ausgeschlossen.
BAFA-Förderung für Wärmepumpen
Da Wärmepumpen der häufigste Kombinationspartner für PV sind, hier die Eckdaten der BAFA-Förderung:
| Fördertatbestand | Zuschuss |
|---|---|
| Wärmepumpe (Grundförderung) | 30 % der Investitionskosten |
| Klimageschwindigkeitsbonus (Tausch Öl/Gas) | +20 % |
| Einkommensbonus (< 40.000 € Haushaltseinkommen) | +30 % |
| Max. Gesamtförderung | 70 % (gedeckelt) |
Die Investitionskosten der PV-Anlage sind in dieser Berechnung nicht enthalten — sie werden separat über KfW und EEG abgewickelt.
Solarthermie im BAFA
Im Gegensatz zu Photovoltaik ist Solarthermie über das BAFA förderfähig. Die Förderung beträgt 25 % der förderfähigen Kosten (Kollektoren, Speicher, Installation). Bei gleichzeitigem Heizungstausch kommen die Boni der BEG-Heizungsförderung hinzu.
Für die meisten Neubauten ist die Kombination PV + Wärmepumpe wirtschaftlich attraktiver als Solarthermie + Gasheizung. Die BAFA-Förderung für Solarthermie hat deshalb an Bedeutung verloren, bleibt aber für Bestandsgebäude relevant, in denen eine Wärmepumpe technisch nicht darstellbar ist.
Empfehlung für die Antragstellung
- Wärmepumpe: Antrag beim BAFA stellen (vor Vertragsabschluss)
- PV + Speicher: KfW 270 über die Hausbank beantragen (vor Vertragsabschluss)
- Landesförderung Speicher: Falls vorhanden, parallel beantragen
- Reihenfolge beachten: Alle Anträge vor der Beauftragung des Installateurs stellen
- Kumulierung dokumentieren: Förderbescheide aller Programme sammeln und bei Verwendungsnachweis vorlegen