Einheitenzertifikat
Das Einheitenzertifikat bestätigt, dass eine einzelne Erzeugungseinheit — meist der Wechselrichter — die elektrotechnischen Anforderungen der jeweiligen Netzebene erfüllt. Es wird von einer akkreditierten Prüfstelle für den Gerätetyp ausgestellt und ist Voraussetzung für die Netzanmeldung nahezu jeder PV-Anlage in Deutschland.
Was ist ein Einheitenzertifikat?
Ein Einheitenzertifikat ist der technische Nachweis, dass eine einzelne Erzeugungseinheit — bei PV-Anlagen in der Regel der Wechselrichter, teils auch der Batteriespeicher — die elektrotechnischen Anforderungen der jeweiligen Netzebene erfüllt. Geprüft werden unter anderem Netz- und Anlagenschutz, Frequenz- und Spannungsverhalten sowie die Fähigkeit zur Wirk- und Blindleistungsregelung.
Das Zertifikat wird nicht für die konkrete Anlage vor Ort, sondern für den Gerätetyp von einer akkreditierten Prüfstelle nach den Vorgaben des FGW (Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien) ausgestellt. Hersteller hinterlegen die Zertifikate in einer zentralen Datenbank für Erzeugungseinheiten, auf die Netzbetreiber bei der Netzanmeldung zugreifen.
Pflicht nach VDE-AR-N 4105/4110
Welches Zertifikat erforderlich ist, hängt von der Netzebene und der installierten beziehungsweise vereinbarten Einspeiseleistung der Gesamtanlage ab:
| Netzebene | Leistungsschwelle | Zertifikatstyp |
|---|---|---|
| Niederspannung (VDE-AR-N 4105) | Bis 135 kW installierte Leistung (bzw. bis 500 kW kumuliert bei ≤270 kW Einspeiseleistung) | Einheitenzertifikat nach 4105 |
| Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) | 135–270 kW Einspeiseleistung | Einheitenzertifikat nach 4110, kein zusätzliches Anlagenzertifikat nötig |
| Mittelspannung | 270–950 kW Einspeiseleistung | Anlagenzertifikat Typ B zusätzlich zu den Einheitenzertifikaten der Komponenten |
| Mittel-/Hochspannung | Über 950 kW Einspeiseleistung | Vollständiges Anlagenzertifikat Typ A |
Seit einer Vereinfachung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) reichen für viele gewerbliche Anlagen bis 500 kW installierter Leistung beziehungsweise 270 kW Einspeiseleistung die Einheitenzertifikate der einzelnen Komponenten aus — ein aufwendiges Anlagenzertifikat entfällt in diesen Fällen.
Abgrenzung zum Anlagenzertifikat
Das Einheitenzertifikat betrifft immer nur eine einzelne Komponente — üblicherweise den Wechselrichter oder Speicher — und bestätigt deren grundsätzliche Eignung für eine Netzebene. Das Anlagenzertifikat geht deutlich weiter: Es bewertet die komplette Erzeugungsanlage inklusive Verschaltung mehrerer Komponenten, Schutzkonzept und gegebenenfalls Fernwirktechnik und wird von einem unabhängigen Sachverständigen für die konkrete Anlage vor Ort ausgestellt.
Für die meisten privaten und viele gewerbliche PV-Anlagen im Niederspannungsnetz genügen die Einheitenzertifikate der verbauten Geräte. Ein Anlagenzertifikat wird erst ab den in der Tabelle genannten höheren Leistungsschwellen im Mittel- und Hochspannungsbereich verlangt und ist mit deutlich höherem Prüfaufwand und entsprechenden Kosten verbunden.
Ablauf und Kosten
Für Anlagenbetreiber läuft der Prozess im Regelfall unsichtbar ab: Der Installateur wählt zertifizierte Komponenten aus, deren Einheitenzertifikate bereits beim Hersteller vorliegen und in der zentralen Datenbank hinterlegt sind. Bei der Netzanmeldung verweist der Installateur auf diese Zertifikate, eine separate Prüfung vor Ort ist für zertifizierte Standardgeräte nicht nötig.
Die Kosten für die Zertifizierung eines Gerätetyps trägt der Hersteller und kalkuliert sie in den Gerätepreis ein. Zusätzliche Kosten für den Anlagenbetreiber entstehen in der Regel nur, wenn ein Prototyp, ein Sondergerät oder eine untypische Anlagenkonfiguration eine individuelle Prüfung erfordert — etwa im Rahmen des Messkonzepts bei komplexen Mehrfachanlagen.