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Contracts for Difference (CfD)

Ein Contract for Difference (CfD) ist ein staatlich gestützter Differenzvertrag, der die Vergütung einer Erzeugungsanlage um einen festgelegten Basispreis (Strike Price) stabilisiert. Anders als die einseitige gleitende Marktprämie ist der CfD symmetrisch: Liegt der Marktpreis unter dem Strike Price, zahlt der Staat die Differenz; liegt er darüber, zahlt der Betreiber den Überschuss zurück. Die EU-Strommarktreform 2024 macht den zweiseitigen CfD zum verpflichtenden Standardinstrument für neu geförderte EE-Anlagen ab dem 17. Juli 2027.

Was sind Contracts for Difference?

Ein Contract for Difference (CfD), auf Deutsch zweiseitiger Differenzvertrag, ist ein langfristiger Vertrag zwischen einem Anlagenbetreiber und einer öffentlichen Gegenpartei. Er fixiert die Vergütung der Anlage um einen vorab festgelegten Basispreis, den Strike Price. Liegt der Referenzmarktpreis darunter, gleicht die Gegenpartei die Differenz aus. Liegt er darüber, muss der Betreiber den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Modell wirkt damit wie eine Kombination aus Floor und Cap und stabilisiert die Erlöse über typischerweise 15 bis 20 Jahre Laufzeit.

Die Bezeichnung stammt aus der Finanzwelt, in der CFDs spekulative Derivate auf Kursdifferenzen sind. In der Energiewirtschaft hat der CfD eine grundlegend andere Funktion: Er dient der Risikoabsicherung für kapitalintensive EE-Projekte und schöpft im Gegenzug Übergewinne in Hochpreisphasen ab. Großbritannien hat das Modell seit 2014 etabliert; Frankreich, die Niederlande und Spanien nutzen es ebenfalls. Mit der EU-Strommarktreform 2024 wird es zum europäischen Standardinstrument.

Funktionsweise

Die Berechnung ist symmetrisch und marktorientiert:

Zahlungsstrom = (Strike Price − Referenzmarktpreis) × Referenzvolumen

Ist die Differenz positiv, fließt das Geld vom Staat zum Betreiber. Ist sie negativ, fließt es vom Betreiber zum Staat.

Lage am MarktWirkung
Marktpreis < Strike PriceDifferenz wird an den Betreiber gezahlt
Marktpreis = Strike PriceKeine Zahlung in beide Richtungen
Marktpreis > Strike PriceDifferenz fließt vom Betreiber an die Gegenpartei zurück

Die Mitgliedstaaten haben nach Art. 19d der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung Gestaltungsspielraum bei zentralen Parametern: Referenzpreis (stündlich oder als Monatsdurchschnitt), Referenzvolumen, Indexierung und der Frage, ob alle Erzeugungsstunden oder nur ein produktionsabhängiger Anteil in die Abrechnung einfließen. Der Strike Price wird typischerweise per Auktion ermittelt – analog zu den EEG-Ausschreibungen.

CfD im Vergleich zur gleitenden Marktprämie

Die deutsche Marktprämie lässt sich rechtlich als einseitiger CfD lesen, weil sie nur nach unten absichert. Der zweiseitige CfD verschärft das System um eine Rückzahlungspflicht in Hochpreisphasen.

KriteriumGleitende Marktprämie (EEG-Status quo)Zweiseitiger CfD (EU-Standard ab 2027)
Absicherung MindestvergütungJa (anzulegender Wert)Ja (Strike Price)
Begrenzung bei hohen MarktpreisenNein, Mehrerlöse verbleiben beim BetreiberJa, Rückzahlung („Claw-back”)
SymmetrieEinseitigSymmetrisch
Marktanreiz EinspeiseverhaltenErhalten (Marktwertbezug)Erhalten (Referenzpreisbezug)
Verwendung der RückflüsseWeitergabe an Endkunden, Art. 19b EBM-VO
Reaktion auf Energiepreiskrise 2022Übergewinne erfasst Erlösabschöpfung ex postIm Instrument selbst angelegt

Politisch und ökonomisch ist die Verteilungswirkung zentral: Während die Marktprämie Übergewinne in Krisenphasen vollständig bei den Anlagenbetreibern belässt, fließen sie unter einem CfD an die Allgemeinheit zurück. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 19b Abs. 3 der Verordnung (EU) 2024/1747 dazu, diese Einnahmen an die Endverbraucher weiterzugeben – etwa über Tarifsenkungen oder gezielte Entlastungsmaßnahmen.

EU-Strommarktreform 2024

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1747 vom 13. Juni 2024, die die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (EBM-VO) 2019/943 ändert. Die Verordnung wurde am 26. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seitdem unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ergänzend trat die Richtlinie (EU) 2024/1711 am 16. Juli 2024 in Kraft, die unter anderem die Regeln zu Stromlieferverträgen, Energy Sharing und Verbraucherschutz ergänzt und bis 17. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen ist.

Der entscheidende neue Artikel 19d EBM-VO verpflichtet die Mitgliedstaaten, direkte Preisstützungssysteme für neue Stromerzeugungsanlagen ab dem 17. Juli 2027 als zweiseitige Differenzverträge oder als gleichwertige Systeme mit Rückzahlungsmechanismus auszugestalten. Die Pflicht greift für ausgewählte Technologien: Wind onshore, Wind offshore, Solar, Geothermie und Wasserkraft ohne Speicher. Die Mitgliedstaaten bleiben frei, statt direkter Preisstützung andere Förderformen wie Investitionszuschüsse, Steuerermäßigungen oder Kapazitätszahlungen zu wählen – nur wenn die Förderung an den Strompreis gekoppelt ist, greift die CfD-Pflicht. Für komplexe Offshore-Hybridprojekte gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 17. Juli 2029.

Diskussion für das EEG 2027

Der Arbeitsentwurf für das EEG 2027 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Stand 22. Januar 2026 setzt die EU-Vorgabe nicht durch einen vollständigen Wechsel auf zweiseitige CfDs um, sondern durch einen Refinanzierungsbeitrag in einem neuen § 20a EEG. Anlagen ab 110 kW installierter Leistung im EEG-Förderregime sollen Mehrerlöse oberhalb des anzulegenden Werts teilweise an den Netzbetreiber abführen. Das System bleibt formal eine Marktprämie, wird in seiner ökonomischen Wirkung aber zu einem zweiseitigen CfD. Biomasseanlagen sind nach aktuellem Entwurfsstand ausgenommen.

Die Pro- und Contra-Linien laufen entlang klassischer Konfliktlinien:

ArgumentPro CfDContra CfD
InvestitionssicherheitStrike Price reduziert FinanzierungsrisikoHöherer regulatorischer Aufwand
VerbraucherschutzRückflüsse aus ÜbergewinnenEffekt erst bei hohen Marktpreisen spürbar
MarktintegrationMarktanreize bleiben weitgehend erhaltenRisiko schwächerer Innovationsanreize
KomplexitätKlares VergütungsmusterStrike Price politisch heikel zu bestimmen
VerteilungGewinne fließen an die AllgemeinheitRückzahlungspflicht erhöht Kapitalkosten

Parallel zur CfD-Diskussion sieht der Entwurf weitere Verschärfungen vor, etwa den Wegfall der festen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kW und eine stark ausgeweitete Direktvermarktungspflicht. Wie weit das CfD-Modell in der parlamentarischen Beratung tatsächlich greift, hängt vom finalen Zuschnitt des Refinanzierungsbeitrags und der politischen Mehrheit für die Reform ab.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen CfD und Marktprämie?
Die deutsche gleitende [Marktprämie](/wiki/marktpraemie/) ist ein einseitiger Differenzvertrag: Sie zahlt nach unten aus, wenn der Marktwert unter dem anzulegenden Wert liegt, lässt dem Betreiber aber alle Mehrerlöse, wenn der Marktpreis höher ist. Ein zweiseitiger CfD ist symmetrisch: Bei hohen Preisen muss der Betreiber den Anteil oberhalb des Strike Price zurückzahlen. Beide Modelle stabilisieren die Vergütung um einen Referenzwert, der CfD aber in beide Richtungen.
Kommen Contracts for Difference für Photovoltaik in Deutschland?
Ja. Der Arbeitsentwurf zum EEG 2027 (Stand 22.01.2026) sieht in einem neuen § 20a EEG eine Abschöpfungsregelung vor, mit der das Marktprämienmodell faktisch in einen zweiseitigen CfD überführt wird. Anlagen ab 110 kW im EEG-Förderregime sollen Mehrerlöse oberhalb des anzulegenden Werts teilweise an den Netzbetreiber zahlen. Hintergrund ist die EU-Verpflichtung aus Art. 19d der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung. Biomasseanlagen sind nach aktuellem Entwurfsstand ausgenommen.
Was bedeutet ein symmetrischer CfD?
Symmetrisch heißt: Beide Seiten richten sich nach demselben Wert, dem **Strike Price**. Liegt der Marktpreis unter dem Strike Price, erhält der Betreiber die Differenz vom Staat. Liegt er darüber, zahlt der Betreiber die Differenz zurück – in der Regel an einen öffentlichen Fonds, der die Einnahmen nach Art. 19b der EU-Verordnung an die Endkunden weitergeben soll, etwa über Tarifsenkungen oder Entlastungen energiearmer Haushalte.
Themen:
StrommarktreformEEGFörderungDirektvermarktung