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Umsatzsteuer bei PV (0 % MwSt.)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, Speichern und wesentlichem Zubehör. Die Ersparnis beträgt rund 19 % der Investitionskosten.

0 % Umsatzsteuer seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf:

Wer profitiert?

AnlagengrößeBegünstigt?
Hausdachanlage (bis 30 kWp)Ja
BalkonkraftwerkJa
Gewerbliche Anlage (bis 30 kWp pro Gebäude)Ja
Großanlage über 30 kWpNein (19 % MwSt.)
FreiflächeNein

Die Regelung gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, Gebäuden öffentlicher Einrichtungen und Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen.

Was ist nicht begünstigt?

  • Gerüststellung (wenn separat berechnet)
  • Dachreparaturen oder Dachsanierung
  • Elektroinstallation im Haus (Unterverteilung, Zählerplatz)
  • Monitoring-Software und Zubehör ohne direkten PV-Bezug

Praktische Auswirkung

Bei einer 10-kWp-Anlage für 12.000 € netto spart die Nullsteuer 2.280 € — das verkürzt die Amortisation um 1–2 Jahre. Der Installateur muss die 0 % automatisch anwenden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fragen

Gilt die 0 % MwSt. auch für Speicher?
Ja, wenn der Speicher zusammen mit einer PV-Anlage installiert oder nachgerüstet wird. Auch die Nachrüstung eines Speichers an eine bestehende PV-Anlage ist seit 2023 mit 0 % MwSt. möglich.
Muss ich als PV-Betreiber Umsatzsteuer abführen?
In den meisten Fällen nicht mehr. Durch den Nullsteuersatz entfällt der Hauptgrund für die Umsatzsteuerpflicht. Kleine Anlagenbetreiber können die Kleinunternehmerregelung nutzen und müssen keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
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