Umsatzsteuer bei PV (0 % MwSt.)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, Speichern und wesentlichem Zubehör. Die Ersparnis beträgt rund 19 % der Investitionskosten.
0 % Umsatzsteuer seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 % auf:
- PV-Module und Wechselrichter
- Batteriespeicher (auch Nachrüstung)
- Montagesystem und Verkabelung
- Installation und Inbetriebnahme
- Planungsleistungen
Wer profitiert?
| Anlagengröße | Begünstigt? |
|---|---|
| Hausdachanlage (bis 30 kWp) | Ja |
| Balkonkraftwerk | Ja |
| Gewerbliche Anlage (bis 30 kWp pro Gebäude) | Ja |
| Großanlage über 30 kWp | Nein (19 % MwSt.) |
| Freifläche | Nein |
Die Regelung gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, Gebäuden öffentlicher Einrichtungen und Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen.
Was ist nicht begünstigt?
- Gerüststellung (wenn separat berechnet)
- Dachreparaturen oder Dachsanierung
- Elektroinstallation im Haus (Unterverteilung, Zählerplatz)
- Monitoring-Software und Zubehör ohne direkten PV-Bezug
Praktische Auswirkung
Bei einer 10-kWp-Anlage für 12.000 € netto spart die Nullsteuer 2.280 € — das verkürzt die Amortisation um 1–2 Jahre. Der Installateur muss die 0 % automatisch anwenden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.