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Wirtschaft Fortgeschritten · Zuletzt aktualisiert: 21.06.2026

Wärmepumpentarif

Ein Wärmepumpentarif ist ein vergünstigter Stromtarif für Wärmepumpen, die nach § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtung gelten. Im Gegenzug für die Möglichkeit, die Pumpe in Spitzenlastzeiten auf 4,2 kW zu drosseln, erhalten Betreiber reduzierte Netzentgelte. Stand 2026 sind drei Module wählbar: Pauschalrabatt 110-190 Euro/Jahr, 60-Prozent-Senkung des Arbeitspreises mit separatem Zähler oder zeitvariable Netzentgelte mit Smart Meter.

Was ist ein Wärmepumpentarif?

Ein Wärmepumpentarif (auch Heizstromtarif oder WP-Tarif) ist ein vergünstigter Stromtarif, der ausschließlich für den Betrieb einer Wärmepumpenheizung vorgesehen ist. Der Preisvorteil entsteht über reduzierte Netzentgelte – die zentrale Gegenleistung dafür: Der Netzbetreiber darf die Wärmepumpe in Spitzenlastzeiten vorübergehend drosseln. Rechtsgrundlage ist § 14a EnWG in Verbindung mit der Festlegung der Bundesnetzagentur BK8-22/010-A.

Während ein normaler Haushaltsstromtarif 2026 zwischen 30 und 36 ct/kWh liegt, kostet ein Wärmepumpen-Tarif typisch nur 20 bis 25 ct/kWh – eine Differenz von 8 bis 14 ct/kWh. Bei einem typischen Wärmepumpen-Jahresverbrauch von 5.000 bis 8.000 kWh summiert sich das auf 400 bis 1.100 Euro Ersparnis pro Jahr.

Die drei Module nach § 14a EnWG

Seit 1. Januar 2024 müssen alle Netzbetreiber drei Module anbieten, zwischen denen der Endkunde wählen kann. Ohne aktive Wahl gilt Modul 1 automatisch.

ModulWas bekommen Sie?Was brauchen Sie technisch?Für wen?
Modul 1 Pauschale110–190 € netto pro Jahr und Gerät, Mittelwert 165 €kein separater Zähler nötigWenig Verbrauch (unter 4.500 kWh/Jahr über StVE)
Modul 2 Prozent-Rabatt60 % Rabatt auf den Netz-Arbeitspreis, Grundpreis entfälltSeparater Zähler für die StVEViel Verbrauch (Wärmepumpe ab ca. 4.500 kWh)
Modul 3 ZeitvariabelHochlast-Tarif tagsüber, Schwachlast nachtsSmart Meter mit 15-Minuten-BilanzierungWer aktiv steuern kann (Pufferspeicher, E-Auto-Nachtladung)

Modul 1 – Pauschale Entlastung

Die einfachste Variante. Der Pauschalbetrag wird direkt vom Netzentgelt abgezogen, kein Sonderzähler nötig. Die exakte Höhe legt jeder Netzbetreiber für sein Gebiet fest, in der Praxis liegen die Werte zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr. Beispiele 2025: Hamburg 158,05 Euro, Berlin 142,00 Euro. Sinnvoll bei jährlichen StVE-Verbrauchsmengen unter rund 4.500 kWh.

Modul 2 – 60-Prozent-Senkung

Lohnt sich, sobald die Wärmepumpe viel zieht. Ein separater Zählpunkt für die StVE wird eingerichtet (ohne zusätzlichen Grundpreis), das Netzentgelt-Arbeitspreis-Element wird auf 40 Prozent reduziert (Rabatt 60 %). Bei einer Wärmepumpe mit 8.000 kWh Jahresverbrauch und einem typischen Arbeitspreis von 8 ct/kWh sparen Sie 384 Euro im Jahr – statt der ~165 Euro Pauschale aus Modul 1.

Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte

Seit April 2025 müssen alle Netzbetreiber Modul 3 anbieten, technisch ist es 2026 aber noch nicht überall vollständig verfügbar. Modul 3 wird in Kombination mit Modul 1 gewählt und ergänzt die Pauschale um zeitvariable Tarife: Tagsüber ist Netzstrom teurer, nachts billiger. Die Zeitfenster legt der Netzbetreiber jährlich im Voraus fest – sie ändern sich nicht von Tag zu Tag. Wer ein E-Auto nachts lädt oder einen Pufferspeicher nachts hochheizt, kann mit zusätzlich 50 bis 250 Euro Ersparnis rechnen.

Was bedeutet „steuerbare Verbrauchseinrichtung”?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (StVE) im Sinne des § 14a EnWG sind:

mit einer Leistung über 4,2 kW, die ab dem 1. Januar 2024 installiert wurden. Sie müssen vom Verteilnetzbetreiber fernsteuerbar sein. Die Praxis: Bei drohender Überlastung darf der Netzbetreiber die Bezugsleistung auf 4,2 kW reduzieren, maximal für zwei Stunden am Stück. Eine komplette Abschaltung ist nicht zulässig.

Für Bestandsanlagen über 4,2 kW, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden, besteht ein Wahlrecht bis 31.12.2028 zwischen alter Sondervertragsregelung und neuem § 14a EnWG. Ab 2029 entfällt das Wahlrecht und alle Anlagen werden nach Modul 1, 2 oder 3 abgerechnet.

Kombination mit dynamischem Stromtarif

Neben den klassischen WP-Tarifen mit Festpreis gewinnen dynamische Stromtarife an Bedeutung. Sie geben den stündlichen Day-Ahead-Börsenpreis (EPEX SPOT) direkt an den Verbraucher weiter. Seit 1.1.2025 sind alle Stromversorger mit mehr als 100.000 Kunden verpflichtet, dynamische Tarife anzubieten.

Für die Wärmepumpe ergeben sich zwei Möglichkeiten:

  • Dynamischer Tarif + Modul 1 (Pauschalrabatt): einfache Kombination, kein separater Zähler
  • Dynamischer Tarif + Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte): bringt zusätzlich 5–15 % Ersparnis, oft 70–200 Euro/Jahr

Voraussetzung ist in beiden Fällen ein Smart Meter (intelligenter Stromzähler), der den Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Für Modul 3 zwingend erforderlich, für dynamische Tarife im engeren Sinne ebenfalls.

Wirtschaftlichkeit und Auswahl

Die richtige Modulwahl hängt vom WP-Verbrauch ab:

Jahresverbrauch WPOptimale WahlErwartete Ersparnis
bis 4.500 kWhModul 1 (Pauschale)110–190 €
ab 4.500 kWhModul 2 (60 %-Rabatt)300–500 €
ab 6.000 kWh + Smart MeterModul 1 + Modul 3200–400 € + Pauschale
ab 8.000 kWh + SteuerungModul 2 oder Modul 1+3 mit dynamischem Tarif500–1.100 €

In Kombination mit einer eigenen PV-Anlage und einem Batteriespeicher lässt sich der WP-Verbrauch zusätzlich um 240 bis 600 Euro pro Jahr senken – siehe Wärmepumpe und PV. Wer beides plant, sollte die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe und das Lastprofil der PV-Anlage gemeinsam dimensionieren.

Anmeldung und Wahl des Moduls

Die Modulwahl erfolgt bei der Erstanmeldung der Wärmepumpe oder beim Wechsel des Stromlieferanten. Sie ist nicht endgültig: Ein Wechsel zwischen den Modulen ist mit einer Frist von typisch einem Monat möglich. Voraussetzung für Modul 2 ist die Installation eines separaten Zählpunkts, für Modul 3 ein Smart Meter mit aktivem Gateway-Vertrag.

Häufige Fragen

Was ist ein Wärmepumpentarif?

Ein Wärmepumpentarif ist ein vergünstigter Stromtarif für den Betrieb einer Wärmepumpenheizung. Voraussetzung ist die Einstufung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Im Gegenzug erhält der Betreiber reduzierte Netzentgelte (5–6 ct/kWh weniger als beim Haushaltsstrom). Der Tarif kostet 2026 rund 20–25 ct/kWh statt 30–36 ct/kWh – bei einem typischen Wärmepumpen-Verbrauch von 5.000–8.000 kWh ergeben sich 400–1.100 Euro Ersparnis pro Jahr.

Welche drei Module gibt es nach § 14a EnWG?

Modul 1 ist eine jährliche Pauschale von 110–190 Euro netto ohne separaten Zähler – sinnvoll für Verbrauch unter rund 4.500 kWh. Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 Prozent (Grundpreis entfällt), erfordert aber einen separaten Zähler und lohnt ab rund 4.500 kWh Jahresverbrauch. Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte (Hochlast/Standardtarif/Niedertarif) und setzt einen Smart Meter voraus.

Welche Wärmepumpen unterliegen der § 14a-Regelung?

Wärmepumpen mit einer Leistung über 4,2 kW, die ab dem 1. Januar 2024 installiert wurden, sind verpflichtend als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG zu führen. Der Netzbetreiber darf die Bezugsleistung in Spitzenlastzeiten auf 4,2 kW reduzieren, maximal für zwei Stunden am Stück. Für Bestandsanlagen vor diesem Stichtag besteht eine Umstellungsoption bis Ende 2028.
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