AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom)
AgNes ist das Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Neuordnung der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Anlass ist ein EuGH-Urteil von 2021 und das Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung zum 31.12.2028. Vorgesehen sind ein erhöhter Grundpreis für Prosumer, ein Kapazitätspreis für Erzeugungsanlagen und Speicher sowie ein Systemwechsel für Großverbraucher. AgNes ist ein Regulierungsverfahren der Bundesnetzagentur und nicht Teil des Kabinettsbeschlusses vom 29. Juli 2026.
Worum es bei AgNes geht
AgNes ist die Kurzform für die „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom” – ein Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur mit dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3, eröffnet am 12. Mai 2025.
Der Anlass ist juristisch: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021 stellte die deutsche Praxis infrage, Netzentgelte durch eine Verordnung der Bundesregierung statt durch die unabhängige Regulierungsbehörde festzulegen. Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) als bisherige Grundlage läuft deshalb zum 31. Dezember 2028 aus. AgNes soll sie ersetzen.
Die wirtschaftliche Tragweite ist erheblich: Das Netzentgeltvolumen in Deutschland liegt bei rund 37 Milliarden Euro pro Jahr, und Netzentgelte machen etwa 30 Prozent der Haushaltsstromkosten aus.
Zeitplan
| Schritt | Termin |
|---|---|
| Eröffnung des Verfahrens | 12.05.2025 |
| Orientierungspunkte Einspeiseentgelte | 17.02.2026 |
| Vorläufiger Meinungsstand veröffentlicht | 27.05.2026 |
| Rahmenfestlegung geplant | Ende 2026 |
| Folgefestlegungen | 2027 |
| Praktischer Start der neuen Systematik | meist mit 2029 genannt |
Status: Der Stand vom 27. Mai 2026 ist ausdrücklich ein vorläufiger Meinungsstand, keine bindende Festlegung. Er bündelt die in Workshops und Orientierungspapieren diskutierten Ansätze und bildet die Grundlage für den Festlegungsentwurf.
Die geplanten Bausteine
Haushalte und Prosumer
Für rund 40 Millionen Haushaltskunden in der Niederspannung bleibt die Systematik aus Grundpreis (€/Jahr) und Arbeitspreis (ct/kWh) im Kern erhalten. Neu sind verbindliche Vorgaben für die Grundpreise: Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, einen Grundpreis zu erheben, gleichzeitig wird die Höhe gedeckelt.
Verbraucher mit eigener Erzeugungsanlage – Prosumer – sollen künftig einen höheren Grundpreis zahlen. Die Begründung: Sie beziehen weniger Strom aus dem Netz, nutzen es aber weiterhin, und beteiligen sich über den Arbeitspreis entsprechend weniger an der Netzfinanzierung. Die zusätzliche Belastung soll lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr liegen. Steckersolargeräte bis 2 kW sind ausgenommen.
Großverbraucher
Für Letztverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch wird der heutige Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis in €/kW/Jahr ersetzt, ergänzt um einen Arbeitspreis für Verbräuche im Rahmen der bestellten Kapazität und einen Preisaufschlag bei Überschreitung.
Erzeugungsanlagen und Speicher
Erstmals sollen auch Erzeugungsanlagen an der Netzfinanzierung beteiligt werden – bislang sind sie nach § 15 Abs. 1 StromNEV entgeltbefreit. Vorgesehen ist ein moderater jährlicher Kapazitätspreis ohne Arbeitspreisanteile, damit der Marktpreis nicht beeinflusst wird. Die Bundesnetzagentur schätzt die Höhe zu Beginn auf 4 bis 7 €/kW/Jahr; der Rahmen ist europarechtlich begrenzt. Bestandsanlagen erhalten eine Entgeltfreistellung für 20 Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme.
Neue Stromspeicher sollen ebenfalls einen moderaten Kapazitätspreis zahlen, aber keine arbeitsbezogenen Entgelte. Heimspeicher in der Niederspannung bleiben entgeltbefreit. Unabhängig davon gilt § 118 Abs. 6 EnWG weiter: Speicher mit Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 sind 20 Jahre lang von Netzentgelten befreit; die EnWG-Novelle vom Dezember 2025 hat diese Befreiung auf den Multi-Use-Betrieb erweitert.
Dynamische Komponenten
Dynamische Netzentgelte sollen zeitlich gestaffelt eingeführt werden: für Speicher im Zeitraum 2030 bis 2033, für Einspeiser 2032 bis 2035.
Was AgNes nicht ist
AgNes ist nicht Teil des Kabinettsbeschlusses vom 29. Juli 2026. Das Netzanschlusspaket und die EEG-Novelle 2027 sind Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die den parlamentarischen Weg gehen. AgNes ist ein Verwaltungsverfahren der Bundesnetzagentur mit eigenem Konsultationsprozess.
Diese Trennung ist praktisch wichtig, weil in der Berichterstattung Zahlen aus beiden Strängen vermischt werden. Der Baukostenzuschuss für Einspeiser etwa stammt aus AgNes, nicht aus dem Netzanschlusspaket – und ist nicht identisch mit dem jährlichen Kapazitätspreis von 4 bis 7 €/kW.
Einordnung für Anlagenbetreiber
Für eine bestehende Dachanlage ändert sich durch AgNes nach heutigem Stand wenig: Der Bestandsschutz von 20 Jahren ab Inbetriebnahme greift, und der Kapazitätspreis für Einspeiser soll nach dem Zwischenstand ohnehin erst oberhalb von 30 kW in der Niederspannung greifen. Der spürbarste Punkt für Eigenheimbesitzer ist der erhöhte Grundpreis für Prosumer – eine Größenordnung von unter 100 Euro im Jahr, die den wirtschaftlichen Vorteil des Eigenverbrauchs reduziert, aber nicht umkehrt. Alle Angaben stehen bis zur Rahmenfestlegung unter Vorbehalt.
Häufige Fragen
Was ist AgNes?
Was ändert sich für Besitzer einer PV-Anlage?
Hat AgNes etwas mit dem Netzanschlusspaket zu tun?
Quellen
- Bundesnetzagentur – Pressemitteilung: Vorläufiger Meinungsstand im Festlegungsverfahren AgNes (27.05.2026)
- Bundesnetzagentur – Kurzinfo zum vorläufigen Meinungsstand AgNes (27.05.2026)
- Bundesnetzagentur – Hintergrundpapier AgNes (27.05.2026)
- DGRV – BNetzA präsentiert Zwischenbericht zur AgNes-Reform (2026)
- DIHK – Die Reform der Netzentgelte, ein Zwischenstand (06.07.2026)
- BDEW – Strompreisanalyse April 2026