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Recht Fortgeschritten · Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Netzanschlusspaket (Regierungsentwurf 2026)

Das Netzanschlusspaket ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Netzanschlussverfahren für Solar- und Windanlagen neu ordnet. Das Bundeskabinett hat ihn am 29. Juli 2026 zusammen mit der EEG-Novelle 2027 beschlossen. Kernpunkte sind kapazitätslimitierte Netzgebiete mit Redispatch-Vorbehalt, die Priorisierung von Anschlussbegehren nach Projektreife und verpflichtende digitale Netzanschlussportale. Es handelt sich um einen Regierungsentwurf – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Was ist das Netzanschlusspaket?

Das Netzanschlusspaket ist der amtliche Kurzname für den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens”. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen – zeitgleich mit dem Entwurf für die EEG-Novelle 2027, der offiziell „Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor” heißt.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um einen Regierungsentwurf, nicht um geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Der IWR-Nachrichtendienst wies am Beschlusstag darauf hin, dass der verbindliche Gesetzestext noch nicht veröffentlicht war und zwischen dem Referentenentwurf vom 17./18. Juli 2026 und dem Kabinettsbeschluss bereits mehrere Änderungen bekannt geworden sind. Alle unten genannten Details stehen deshalb unter Vorbehalt.

Die Bausteine im Überblick

BausteinRegelung im EntwurfZeitliche Wirkung
Kapazitätslimitierte NetzgebieteAusweisung bei mehr als 5 % abgeregelter möglicher Einspeisung im Vorjahr (§ 14 Abs. 1d EnWG-E)Befristung auf maximal 6 Jahre
Redispatch-VorbehaltEntschädigungsverzicht für 18–20 % des Jahresstromertrags, ab Zusage des Netzanschlusses6 Jahre, Verlängerung um bis zu 18 Monate möglich
First ready, first servePriorisierung nach Planungsreife und Netzdienlichkeit statt nach Antragseingangmit Inkrafttreten
Digitale Netzanschlussportale (§ 17e EnWG-E)Verteilnetzbetreiber müssen den kompletten Anschlussprozess digital abbildenspätestens 01.01.2028
Netzkapazitätskarten (§ 17c EnWG-E)monatlich aktualisierte Karte verfügbarer Kapazitäten; unverbindliche Auskunft ab 135 kWAuskunft ab 01.01.2028
Rücknahme ungenutzter Leistung (§ 17 Abs. 1a EnWG-E)Netzbetreiber dürfen reservierte, aber dauerhaft nicht genutzte Anschlussleistung anpassenmit Inkrafttreten
Flexible NetzanschlussvereinbarungBemessung an typischen Einspeiseprofilen statt an Einspeisespitzenmit Inkrafttreten

Warum die Bundesregierung das Paket vorlegt

Das Grundproblem: Der Zubau von Solar- und Windanlagen läuft schneller als der Netzausbau. Die Folge sind steigende Kosten für das Netzengpassmanagement – 2025 nach vorläufigen Zahlen rund 3,1 Milliarden Euro. Das BMWE erwartet nach eigenen Angaben durch das Paket eine Redispatch-Kostenersparnis von über 3 Milliarden Euro jährlich. Diese Zahl ist eine Schätzung des Ministeriums und bislang nicht unabhängig überprüft.

Die zweite Stoßrichtung ist Verfahrensbeschleunigung. Bislang bearbeiten Netzbetreiber Anschlussbegehren weitgehend nach Eingangsreihenfolge – dem klassischen Windhundprinzip. Das führt dazu, dass unfertige Projekte Netzkapazität blockieren, während baureife Vorhaben warten. Künftig sollen Netzbetreiber unter Einbindung der Bundesnetzagentur nach Projektreife und Netzdienlichkeit priorisieren dürfen.

Was für Hausbesitzer und kleine Anlagen relevant ist

Für typische Dachanlagen ändert das Netzanschlusspaket wenig am Anmeldeverfahren. Das beschleunigte Verfahren nach § 8 EEG bleibt bestehen: Bei Anlagen bis 10,8 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss muss der Netzbetreiber binnen eines Monats einen Zeitplan übermitteln – tut er das nicht, darf die Anlage regelkonform angeschlossen werden.

Die spürbareren Einschnitte für Eigenheimbesitzer stehen im EEG-2027-Entwurf, nicht im Netzanschlusspaket: Dort ist eine Wirkleistungsbegrenzung von 50 % für neue Dachanlagen vorgesehen. Ob diese Regel eine Ausnahme für Anlagen mit Batteriespeicher enthält und welcher Leistungsgrenzwert genau gilt – im Umlauf sind 25 kW und 100 kW –, ist nach Berichten des pv magazine offen. Für Freiflächen und Wind sieht das Netzpaket eine Begrenzung der Netzanschlussleistung auf 70 % vor.

Kritik der Branche

Die Verbändeanhörung im Juli 2026 fiel deutlich aus. Der schärfste Kritikpunkt ist der Redispatch-Vorbehalt: Zwei unabhängige Rechtsgutachten – darunter ein Kurzgutachten der Kanzlei RAUE im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie vom 17. Februar 2026 – halten ihn für europarechtswidrig, weil er das Recht auf Netzanschluss aus Art. 6 der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und die Entschädigungsregeln aus Art. 13 Abs. 7 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung verletze. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) empfiehlt, den Vorbehalt nicht umzusetzen, begrüßt aber ausdrücklich die verpflichtenden digitalen Portale ab 2028. Laut photon.info sind Anregungen aus der Verbändeanhörung kaum in den Kabinettsbeschluss eingeflossen.

Nicht Teil des Pakets: AgNes

Häufig vermischt wird das Netzanschlusspaket mit dem parallel laufenden BNetzA-Festlegungsverfahren AgNes zur allgemeinen Netzentgeltsystematik. Das sind zwei völlig getrennte Vorgänge: Das Netzanschlusspaket ist ein Gesetzgebungsverfahren des Bundes, AgNes ein Regulierungsverfahren der Bundesnetzagentur mit eigenem Zeitplan. Wer über künftige Netzentgelte für Erzeugungsanlagen liest, sollte prüfen, aus welchem der beiden Verfahren die Zahl stammt.

Häufige Fragen

Gilt das Netzanschlusspaket schon?

Nein. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz erst noch beraten; der Bundestag befasst sich laut Berichterstattung ab September 2026 damit. Der verbindliche Gesetzestext des Kabinettsbeschlusses war am 29. Juli 2026 noch nicht veröffentlicht, Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind daher möglich.

Was ändert sich für private Dachanlagen?

Für Kleinanlagen bleibt das beschleunigte Anschlussverfahren nach § 8 EEG bestehen: Bei Anlagen bis 10,8 kW muss der Netzbetreiber binnen eines Monats einen Zeitplan übermitteln, sonst darf angeschlossen werden. Der Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten zielt auf neue Wind- und Freiflächenprojekte. Separat davon sieht der EEG-2027-Entwurf eine Wirkleistungsbegrenzung für neue Dachanlagen vor.

Was ist der Unterschied zwischen Netzanschlusspaket und EEG 2027?

Es sind zwei getrennte Gesetzentwürfe, die am selben Tag beschlossen wurden. Das Netzanschlusspaket ändert das Energiewirtschaftsrecht (EnWG) und regelt Anschlussverfahren, Netzkapazität und Redispatch. Das EEG 2027 regelt die Förderung – vor allem den Ausstieg aus der festen Einspeisevergütung hin zur Direktvermarktung.
Themen:
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