Baukostenzuschuss (BKZ)
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist eine einmalige, leistungsabhängige Zahlung an den Netzbetreiber für den anteiligen Ausbau des vorgelagerten Netzes. Bislang wird er nur für den Strombezug erhoben, in der Niederspannung erst oberhalb von 30 kW Leistungsanforderung. Die Bundesnetzagentur befürwortet in ihren Orientierungspunkten vom 17. Februar 2026 einen BKZ auch für Einspeiser. Eine konkrete Höhe in Euro pro Kilowatt ist dafür amtlich nicht genannt.
Was ein Baukostenzuschuss ist
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist eine einmalige Zahlung an den Netzbetreiber für den anteiligen Ausbau des vorgelagerten, allgemeinen Netzes. Er wird bei Herstellung oder Verstärkung eines Netzanschlusses fällig und ist nicht verbrauchs-, sondern leistungsabhängig: Bemessungsgrundlage ist die bestellte Anschlussleistung in Kilowatt, nicht die später bezogene Energiemenge.
Vom BKZ zu unterscheiden sind die Netzanschlusskosten – also die Kosten für die physische Leitung vom Netzverknüpfungspunkt bis zur Anlage – und die laufenden Netzentgelte für die Netznutzung.
Wer heute einen BKZ zahlt
Die Rechtslage ist zweigeteilt:
| Netzebene | Rechtsgrundlage | Regelung |
|---|---|---|
| Niederspannung | § 11 NAV | BKZ nur für den Teil der Leistungsanforderung über 30 kW; der übliche Hausanschluss bleibt frei |
| Mittel-, Hoch- und Höchstspannung | § 17 Abs. 1 EnWG | BKZ zulässig, Höhe muss angemessen, transparent und diskriminierungsfrei sein |
| Reine Einspeiseanlagen | – | bislang ausgenommen |
Die Bundesnetzagentur hält in ihrem Positionspapier von November 2024 ausdrücklich fest: Baukostenzuschüsse werden ausschließlich für lastseitigen Verbrauch erhoben. Für eine Photovoltaikanlage, die ausschließlich einspeist, fällt heute kein BKZ an.
Wie der BKZ berechnet wird
Oberhalb der Niederspannung empfiehlt die Bundesnetzagentur das Leistungspreismodell. Seit dem Positionspapier von 2024 wird dabei ein geglätteter Leistungspreis verwendet:
BKZ = arithmetisches Mittel der Leistungspreise über 5 Jahre (> 2.500 h/a) der Anschlussnetzebene × bestellte Leistung
Die Glättung über fünf Jahre soll die zuletzt starken Schwankungen der Leistungspreise abfedern, etwa durch Bundeszuschüsse oder die EE-Netzkostenwälzung. Für Anschlüsse ans Übertragungsnetz sieht die Behörde zusätzlich eine wirkungsbezogene Differenzierung in fünf Stufen von 100 % bis 20 % des Leistungspreises vor – je nachdem, wie stark der neue Anschluss die Transportaufgabe belastet. Die Bundesnetzagentur rechnete in ihrer Pressemitteilung vom 20. November 2024 vor: Für 600 MW Anschlussleistung wären das bei 100 % rund 60 Millionen Euro einmalig, bei 20 % rund 12 Millionen Euro.
Konkrete Größenordnung aus der Praxis: Netzbetreiber veröffentlichen ihre spezifischen BKZ in Preisblättern. Die Netzgesellschaft Potsdam weist für 2026 beispielsweise 91,10 €/kW in der Niederspannung (ab 30 kW), 110,28 €/kW in der Mittelspannung und 170,28 €/kW in der Umspannung Mittel- zu Niederspannung aus – jeweils netto. Die Werte unterscheiden sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber erheblich; das Beispiel ist keine bundesweite Durchschnittsangabe.
Was sich für Einspeiser ändern könnte
Im Rahmen des BNetzA-Festlegungsverfahrens AgNes hat die Behörde am 17. Februar 2026 Orientierungspunkte zu Einspeiseentgelten veröffentlicht. Darin befürwortet sie einen Baukostenzuschuss auch für Einspeiser – als „komplementäres Lenkungs- und Finanzierungsinstrument”. Die Begründung: Der BKZ wirke bereits am „Point of Entry” kapazitätsdisziplinierend, weil er an die gewählte Anschlussleistung gekoppelt ist und damit zu einer effizienten Dimensionierung des Anschlusses anreizt. Eine flexible Netzanschlussvereinbarung kann die BKZ-Bewertung laut Behörde beeinflussen.
Wichtige Richtigstellung: 4–7 €/kW sind nicht der BKZ
In der Sekundärberichterstattung wird häufig die Zahl 4 bis 7 Euro pro Kilowatt mit dem Baukostenzuschuss für Einspeiser verknüpft. Das ist falsch:
| Größe | Was sie ist | Häufigkeit |
|---|---|---|
| 4–7 €/kW/Jahr | voraussichtlicher Kapazitätspreis für Erzeugungsanlagen aus dem AgNes-Verfahren | jährlich |
| BKZ für Einspeiser | einmalige Zahlung, bemessen an der gewählten Anschlussleistung | einmalig |
Die 4 bis 7 Euro sind das geschätzte Einspeisenetzentgelt, das die Bundesnetzagentur am 27. Mai 2026 als vorläufigen Meinungsstand kommuniziert hat – eine laufende jährliche Zahlung, nach heutigem Stand ab 2029 und mit 20 Jahren Bestandsschutz für Altanlagen. Eine konkrete BKZ-Höhe in Euro pro Kilowatt für Einspeiser ist amtlich nicht genannt.
Ebenfalls nicht belegt ist die kursierende Angabe, für eine 10-kWp-Anlage werde ein BKZ von rund 1.000 Euro fällig. Für diese Zahl gibt es keine Quelle in den veröffentlichten Unterlagen der Bundesnetzagentur. Hausbesitzer sollten sie nicht in ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung einstellen.
Einordnung: drei getrennte Verfahren
Wer die BKZ-Debatte verfolgt, sollte drei Stränge auseinanderhalten. Das BKZ-Positionspapier von November 2024 ist geltende Verwaltungspraxis für lastseitige Anschlüsse. Die AgNes-Orientierungspunkte sind ein laufendes Regulierungsverfahren der Bundesnetzagentur ohne bindende Wirkung. Das Netzanschlusspaket ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29. Juli 2026, über den Bundestag und Bundesrat noch entscheiden. Zahlen aus einem Strang gelten nicht automatisch im anderen.
Häufige Fragen
Muss ich für meine Dachanlage einen Baukostenzuschuss zahlen?
Wie hoch wäre ein BKZ für Einspeiser?
Sind die 4 bis 7 Euro pro Kilowatt der Baukostenzuschuss?
Quellen
- Bundesnetzagentur – Baukostenzuschüsse (Themenseite)
- Bundesnetzagentur – Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen (11/2024)
- Bundesnetzagentur – Pressemitteilung: Positionspapier zu regionalen Preissignalen (20.11.2024)
- Bundesnetzagentur – AgNes: Einspeiseentgelte, Orientierungspunkte (17.02.2026)
- pv magazine – Bundesnetzagentur legt Orientierungspunkte für dynamische Einspeiseentgelte und Baukostenzuschuss für Einspeiser vor (17.02.2026)
- Netzgesellschaft Potsdam – Preisblatt 2026 Baukostenzuschuss Strom