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Grundlagen Fortgeschritten · Zuletzt aktualisiert: 20.07.2026

Quartierstrom

Quartierstrom bezeichnet die gebäudeübergreifende Erzeugung und Nutzung von Solarstrom innerhalb eines zusammenhängenden Wohnquartiers oder Stadtteils. Anders als Nachbarschaftsstrom zwischen einzelnen Haushalten betrifft Quartierstrom mehrere Gebäude als koordinierte Einheit, meist ohne Nutzung des öffentlichen Netzes, und steht seit einem BGH-Urteil von Mai 2025 rechtlich teils auf unsicherem Grund.

Was ist Quartierstrom?

Quartierstrom bezeichnet die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Solarstrom innerhalb eines Quartiers: einer zusammenhängenden Gruppe von Gebäuden, etwa einer Wohnsiedlung, einem Neubaugebiet oder einem sanierten Stadtteilareal. Anders als beim Eigenverbrauch innerhalb eines einzelnen Hauses werden dabei Photovoltaikanlagen auf mehreren Dächern kombiniert und der erzeugte Strom gebäudeübergreifend an alle angeschlossenen Wohn- oder Gewerbeeinheiten verteilt. Rechtlich stützt sich das klassische Quartierstrommodell auf § 21 Abs. 3 EEG, der seit der EEG-Novelle 2021 eine gebäudeübergreifende Mieterstromversorgung im Quartier erlaubt, solange der Strom nicht durch das öffentliche Netz fließt, sondern innerhalb einer gemeinsamen Kundenanlage verbleibt.

Abgrenzung: Haushalt, Quartier, Rechtsrahmen

Die Ebene, auf der Solarstrom geteilt wird, entscheidet maßgeblich über den anwendbaren Rechtsrahmen:

EbeneBeispiel-KonzeptTypischer Rechtsrahmen
Haushalt zu HaushaltNachbarschaftsstrom / Energy Sharing§ 42c EnWG, öffentliches Netz (ab 1. Juni 2026)
Einzelnes GebäudeMieterstrom / GGV§ 42a bzw. § 42b EnWG, kein öffentliches Netz
Quartier (mehrere zusammenhängende Gebäude)Quartierstrom / gebäudeübergreifender Mieterstrom§ 21 Abs. 3 EEG, Kundenanlage ohne öffentliches Netz — seit BGH-Urteil vom 13. Mai 2025 in Teilen rechtlich unsicher
Stadtteil / ganzes BilanzierungsgebietEnergy Sharing in großem Maßstab§ 42c EnWG, öffentliches Netz

Quartierstrom nimmt damit eine Zwischenstellung ein: räumlich größer als der klassische Nachbar-zu-Nachbar-Fall, aber rechtlich meist noch an das Konzept der Kundenanlage ohne öffentliches Netz gebunden statt an das netzbasierte Energy Sharing.

Pilotprojekte in Deutschland

Mehrere geförderte Modellprojekte erproben unterschiedliche technische und organisatorische Umsetzungen von Quartierstrom:

  • WUNergy (Wunsiedel, Oberfranken): Die Stadtwerke Wunsiedel haben im Rahmen eines dena-begleiteten Pilotprojekts eine Energiegemeinschaft gegründet, in der Mitglieder selbst erzeugte Energie untereinander teilen und handeln können. Die Ergebnisse wurden in einem Praxisbericht dokumentiert.
  • EMSiQ (Bochum): Die Ruhr-Universität Bochum und das Wohnungsunternehmen Vonovia entwickeln in einer Bochumer Wohnsiedlung aus den 1950er-Jahren ein sektorenübergreifendes Energiemanagement, bei dem Solarstrom vom Dach Wärmepumpen und lokale Speicher versorgt. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert das Verbundprojekt im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms mit rund 2,9 Millionen Euro über vier Jahre.
  • Energiezentrale der Zukunft: Ein von Fraunhofer FIT begleitetes Quartiersprojekt versorgt über eine zentrale Energiezentrale mit quartierseigenen PV-Anlagen 81 Wohneinheiten eines Teilquartiers mit Strom und Wärme.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Quartierstrom-Projekte stehen vor mehreren praktischen und rechtlichen Hürden. Zentral ist die Frage der Rechtssicherheit: Das Kundenanlagenprivileg, auf dem viele Projekte aufbauen, wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2025 für größere, über mehrere Grundstücke verteilte Konstrukte infrage gestellt. Das Bündnis Bürgerenergie fordert deshalb in einem Positionspapier eine eigenständige gesetzliche Definition der „Quartiersversorgung” im EEG, angelehnt an das Gebäudeenergiegesetz, um Planungssicherheit für neue Projekte zu schaffen. Hinzu kommen technische Anforderungen wie virtuelle Summenzähler zur gebäudeübergreifenden Abrechnung, hoher Koordinationsaufwand zwischen mehreren Grundstückseigentümern und Wohnungsunternehmen sowie die Integration von Wärmepumpen und E-Mobilität in ein gemeinsames Energiemanagement. Ohne eine klare gesetzliche Grundlage bleibt Quartierstrom deshalb bislang eine Domäne geförderter Modellprojekte statt eines breit skalierbaren Standardmodells.

Häufige Fragen

Muss Quartierstrom über das öffentliche Netz fließen?

In der Regel nicht. Die klassische Quartierstrom-Konstruktion nutzt eine gebäudeübergreifende Kundenanlage, in der Solarstrom von mehreren Dächern gesammelt und an alle Gebäude im Quartier verteilt wird, ohne das öffentliche Netz zu durchqueren. Genau das unterscheidet Quartierstrom vom Energy Sharing nach § 42c EnWG, das ausdrücklich das öffentliche Netz als Transportweg nutzt.

Warum ist die Rechtslage bei Quartierstrom seit 2025 unsicherer geworden?

Der Bundesgerichtshof hat am 13. Mai 2025 entschieden, dass größere, über mehrere Grundstücke verteilte Versorgungskonstrukte das sogenannte Kundenanlagenprivileg verlieren können, auf dem viele Quartierstrom-Projekte bislang aufbauen. Ob ein konkretes Projekt weiterhin ohne Netzentgelte und Lieferantenpflichten betrieben werden kann, muss seither im Einzelfall geprüft werden.
Themen:
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