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Technik Experte · Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Volllastviertelstunde

Die Volllastviertelstunde ist die Abrechnungseinheit, mit der das EEG die Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Strompreisen bemisst. Für Solaranlagen wird die Zahl der ausgefallenen Viertelstunden mit dem Faktor 0,5 multipliziert und aufgerundet. Der Verlängerungsanspruch für PV wird damit halbiert.

Warum es diese Recheneinheit gibt

Seit dem Solarspitzengesetz entfällt die EEG-Zahlung für neue Anlagen in jeder Viertelstunde, in der der Day-Ahead-Preis negativ ist (§ 51 EEG). Als Ausgleich verlängert § 51a EEG den Zahlungsanspruch am Ende der regulären Förderdauer. Die Einheit, in der diese Verlängerung gemessen wird, ist die Volllastviertelstunde.

Die Zahl der betroffenen Zeiträume ist nicht klein: 2025 gab es in Deutschland 573 Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen, im ersten Halbjahr 2026 bereits rund 298 bis 299.

Wie gerechnet wird

§ 51a Abs. 2 EEG formuliert den Mechanismus in zwei Schritten:

  1. Ermittelt wird zunächst die Anzahl der Viertelstunden, um die sich der Vergütungszeitraum nach § 51a Abs. 1 Satz 1 verlängern würde – also die Viertelstunden, in denen die Zahlung wegen negativer Preise entfallen ist.
  2. Diese Anzahl wird bei Solaranlagen mit dem Faktor 0,5 multipliziert; das Ergebnis wird auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet.

Die so ermittelten Volllastviertelstunden bilden ein Zeitkontingent, um das sich der Vergütungszeitraum am Ende verlängert.

Rechenbeispiel: Fallen in einem Abrechnungszeitraum 7 Viertelstunden unter die Nullvergütung, ergibt sich 7 × 0,5 = 3,5. Nach Aufrundung sind das 4 Volllastviertelstunden Verlängerung.

Der Faktor 0,5 ist also keine Kürzung der einzelnen Viertelstunde auf eine halbe, sondern eine pauschale Halbierung des gesamten Verlängerungskontingents für Solaranlagen.

Größenordnung in der Praxis

GrößeWert
Negative Stunden 2025 (Day-Ahead, Deutschland)573
Entsprechende Viertelstundenrund 2.292
Davon typischerweise mit relevanter PV-EinspeisungTeilmenge, überwiegend Mittagsstunden
Kompensationsfaktor Solar nach § 51a Abs. 20,5

Nicht jede negative Stunde trifft jede Anlage gleich. Nachtstunden mit negativen Preisen – etwa bei Starkwind – betreffen PV nicht. Umgekehrt konzentrieren sich die negativen Preise im Frühjahr und Sommer genau auf die ertragsstärksten Mittagsstunden.

Abgrenzung zur Volllaststunde

Die Begriffe klingen ähnlich, meinen aber Verschiedenes.

BegriffBedeutungTypische Werte
VolllaststundeErtragskennzahl: Jahresertrag ÷ installierte LeistungDachanlagen rund 890 h/a, Freifläche rund 960 h/a (ÜNB-Trendszenario); Praxisspanne gut ausgerichteter Dachanlagen 950–1.050 h/a laut Fraunhofer ISE
VolllastviertelstundeJuristische Recheneinheit für die Vergütungsverlängerung nach § 51a EEGErgebnis der Rechnung nach § 51a Abs. 2

Wer die eigene Anlage bewertet, braucht die Volllaststunde. Wer die Abrechnung des Netzbetreibers prüft, braucht die Volllastviertelstunde.

Wirtschaftliche Einordnung

Die Verlängerung klingt nach vollständigem Ausgleich, ist es aber nicht:

  • Halbierung. Der Faktor 0,5 streicht die Hälfte des Anspruchs.
  • Zeitwert. Die Verlängerung wirkt erst nach Ablauf der 20 Jahre. Bei einem Kalkulationszins von 4 Prozent ist ein Euro in 21 Jahren nur noch rund 44 Cent wert.
  • Unsicherheit. Ob die Anlage nach zwei Jahrzehnten technisch noch die gleiche Leistung liefert, hängt von der Degradation ab.

Für die Investitionsrechnung ist die Verlängerung deshalb eher ein Sicherheitspuffer als ein einkalkulierbarer Ertrag. Wesentlich wirksamer sind Maßnahmen, die verhindern, dass in Negativpreis-Viertelstunden überhaupt eingespeist wird: ein Batteriespeicher mit prognosebasierter Ladung oder ein Energiemanagementsystem, das Wärmepumpe und Wallbox in die Mittagszeit verschiebt. Was nicht eingespeist, sondern selbst verbraucht wird, unterliegt der Nullvergütung ohnehin nicht.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Volllaststunde und Volllastviertelstunde?

Die Volllaststunde ist eine Ertragskennzahl: Jahresertrag geteilt durch installierte Leistung, in Deutschland bei PV rund 890 bis 1.050 Stunden. Die Volllastviertelstunde ist dagegen eine juristische Recheneinheit aus § 51a EEG für die Verlängerung des Förderzeitraums.

Warum gilt für Solaranlagen der Faktor 0,5?

§ 51a Abs. 2 EEG ordnet an, dass die Anzahl der zu verlängernden Viertelstunden bei Solaranlagen mit 0,5 multipliziert und das Ergebnis auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet wird. Der Verlängerungsanspruch wird dadurch pauschal halbiert.

Bekomme ich die ausgefallene Vergütung vollständig zurück?

Nein. Durch den Faktor 0,5 wird nur die Hälfte der ausgefallenen Viertelstunden an die Förderdauer angehängt. Zudem liegt die Verlängerung am Ende der 20-jährigen Laufzeit, also weit in der Zukunft, was ihren Barwert deutlich mindert.
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