Zweirichtungszähler: Was er misst und wer ihn einbaut
Der Zweirichtungszähler ist der Stromzähler am Netzanschluss einer PV-Anlage. Er führt zwei Register: 1.8.0 für den Bezug aus dem Netz und 2.8.0 für die Einspeisung. Ohne ihn lässt sich die Einspeisung weder abrechnen noch vergüten. Den Einbau organisiert der grundzuständige Messstellenbetreiber nach der Anmeldung der Anlage, für eine moderne Messeinrichtung sind höchstens 25 Euro brutto im Jahr zulässig.
Was der Zweirichtungszähler misst
Ein Zweirichtungszähler erfasst die elektrische Arbeit am Netzanschluss getrennt nach Richtung. Zwei Register laufen unabhängig voneinander:
| Kennzahl (OBIS) | Bedeutung | Einheit |
|---|---|---|
| 1.8.0 | Wirkarbeit Bezug aus dem Netz, Summe aller Tarife | kWh |
| 2.8.0 | Wirkarbeit Einspeisung ins Netz, Summe aller Tarife | kWh |
| 1.8.1 / 1.8.2 | Bezug Tarif 1 / Tarif 2 (nur bei Zweitarifzählern belegt) | kWh |
| 2.8.1 / 2.8.2 | Einspeisung Tarif 1 / Tarif 2 | kWh |
| 16.7.0 | Momentane Wirkleistung, bei vielen Geräten erst nach PIN-Freischaltung | W |
Der Zähler bilanziert über alle drei Außenleiter saldierend: Speist der Wechselrichter auf einer Phase 2 kW ein, während auf den beiden anderen Phasen zusammen 1,5 kW verbraucht werden, zählt das Register 2.8.0 nur 0,5 kW Einspeisung. Das ist die Grundlage dafür, dass Eigenverbrauch auch bei einphasigen Wechselrichtern vollständig angerechnet wird.
Was der Zweirichtungszähler nicht zeigt: die gesamte Erzeugung der PV-Anlage. Der selbst verbrauchte Solarstrom fließt nie über den Netzanschluss. Wer die Erzeugung braucht, etwa bei Volleinspeisung, Mieterstrom oder Direktvermarktung, benötigt im Messkonzept einen zusätzlichen Erzeugungszähler.
Pflicht bei Einspeisung
Die Bundesnetzagentur formuliert es eindeutig: Ist der vorhandene Zähler nicht geeignet, die Einspeisung zu erfassen, muss er getauscht werden. Ohne Messung der eingespeisten Menge kann der Strom weder bilanziert noch vermarktet werden, und die Einspeisevergütung wird nicht ausgezahlt. Rechtlich folgt die Pflicht aus § 3 Abs. 2 MsbG, der eine mess- und eichrechtskonforme Messung auch der eingespeisten Energie verlangt.
Zwei Zählertypen scheiden damit aus:
- Ein Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre liefe bei Einspeisung rückwärts. Der Bezug würde zu niedrig ausgewiesen, der Lieferant um Strom betrogen.
- Ein Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre blockiert zwar den Rücklauf, erfasst die Einspeisung aber gar nicht.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Einspeisung technisch dauerhaft ausgeschlossen ist (Nulleinspeisung). Für Steckersolargeräte bis 800 VA gilt seit dem Solarpaket I eine Übergangsregel: Nach § 10a Abs. 3 EEG dürfen sie mit dem vorhandenen Zähler betrieben werden, bis der Messstellenbetreiber eine moderne Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem eingebaut hat. Die Messwerte des alten Zählers gelten bis dahin als richtig. Der Messstellenbetreiber muss nach der Prüfung der Marktstammdatenregister-Daten unverzüglich und ohne gesonderten Auftrag tauschen.
Ferraris, moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem
| Merkmal | Ferraris-Zähler | Moderne Messeinrichtung (mME) | Intelligentes Messsystem (iMSys) |
|---|---|---|---|
| Messwerk | elektromechanisch, Drehscheibe | elektronisch | elektronisch |
| Zweirichtungsfähig | nur als Sonderbauform | ja, werksseitig parametrierbar | ja |
| Anzeige | Rollenzählwerk | Display, 1.8.0 / 2.8.0 im Wechsel | Display plus Fernauslesung |
| Historische Werte | keine | Tag, Woche, Monat, Jahr für 24 Monate (PIN) | Viertelstundenwerte über das Gateway |
| Kommunikation | keine | optische INFO-Schnittstelle (SML, 1 Sekunde) | Smart-Meter-Gateway, WAN-Anbindung |
| Eichfrist (MessEV Anlage 7) | 16 Jahre | 8 Jahre | 8 Jahre (Zähler), Gateway unbefristet |
| Preisobergrenze | entfällt | 25 Euro brutto/Jahr (§ 32 MsbG) | gestaffelt nach § 30 MsbG |
Bis Ende 2032 müssen alle Messstellen mindestens mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet sein (§ 29 Abs. 3 MsbG). Bei PV-Anlagen über 7 kW ist stattdessen ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung vorgesehen. Für die Erfassung von Bezug und Einspeisung macht das keinen Unterschied, in beiden Fällen steckt derselbe Basiszähler mit zwei Registern im Zählerfeld.
Kosten und Zuständigkeit
Zuständig ist der Messstellenbetreiber, in der Regel der örtliche Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Er stellt den Zähler, baut ihn ein und betreibt ihn. Der Wechselvorgang selbst darf dem Kunden nicht berechnet werden; die Kosten sind im jährlichen Messentgelt enthalten.
| Fall | Zulässiges Entgelt brutto/Jahr | davon Anschlussnutzer |
|---|---|---|
| Moderne Messeinrichtung (PV bis 7 kW) | 25 Euro | 25 Euro |
| iMSys, Anlage über 7 bis 15 kW | 130 Euro | 50 Euro |
| iMSys, Anlage über 15 bis 25 kW | 190 Euro | 110 Euro |
| iMSys, Anlage über 25 bis 100 kW | 220 Euro | 140 Euro |
| Steuerungseinrichtung zusätzlich | je 50 Euro | 50 Euro |
Die Differenz zwischen Gesamtbetrag und Anteil des Anschlussnutzers trägt der Anschlussnetzbetreiber (80 Euro je iMSys). Nicht von der Preisobergrenze gedeckt ist ein Umbau des Zählerschranks, etwa wenn eine alte Zählertafel keinen Platz für Zähler, Gateway und Steuerbox bietet.
Ablauf des Zählerwechsels
- Der Elektrofachbetrieb meldet die Anlage beim Netzbetreiber an (Netzanschlussverfahren) und reicht das Messkonzept ein.
- Der Betreiber registriert die Anlage im Marktstammdatenregister.
- Der Messstellenbetreiber plant den Zählerwechsel. Muss die Wohnung betreten werden, kündigt er den Termin mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per Aushang an und bietet einen Ersatztermin (§ 38 MsbG).
- Der Monteur setzt den Zähler, protokolliert Ausbau- und Einbaustand und übermittelt die Daten an Netzbetreiber und Lieferant.
Für verlangte Änderungen einer Messeinrichtung setzt § 3 Abs. 3a MsbG eine Frist von einem Monat nach Auftragseingang. Sind die Arbeiten sechs Wochen nach Zugang des Begehrens nicht erledigt, darf der Anschlussnehmer einen fachkundigen Dritten auf eigene Kosten beauftragen (Selbstvornahme), sofern noch kein Smart-Meter-Gateway in der Messstelle sitzt. In der Praxis erfolgt der Tausch bei Steckersolargeräten häufig erst Wochen nach der Registrierung, die Übergangsregel des § 10a EEG überbrückt diese Zeit.
Zählerstand ablesen
Moderne Messeinrichtungen zeigen die Register automatisch im Wechsel oder nach Betätigung der Taste. Für die Jahresabrechnung und die Einspeiseabrechnung genügen 1.8.0 und 2.8.0; beide Werte sind Summenstände und werden vom Lieferanten beziehungsweise Netzbetreiber durch Differenzbildung zum Vorjahresstand ausgewertet. Direkt messende Zähler zeigen den Stand in vollen kWh, Zähler an einer Wandlermessung mit einer Nachkommastelle.
Die historischen Werte sind durch eine vierstellige PIN geschützt, die der Messstellenbetreiber auf Anfrage mitteilt. Eingegeben wird sie bei den meisten Geräten über die optische Taste mit kurzen Lichtimpulsen. Danach lassen sich Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte der letzten 24 Monate abrufen, bei Zweirichtungszählern getrennt für Bezug und Einspeisung. Über die INFO-Schnittstelle an der Zählervorderseite sendet der Zähler sekündlich einen SML-Datensatz mit Zählerstand und Momentanleistung, den optische Leseköpfe für Monitoring und Energiemanagementsysteme auswerten.
Häufige Fragen
Ist ein Zweirichtungszähler bei einer PV-Anlage Pflicht?
Was kostet der Zweirichtungszähler und wer zahlt ihn?
Wie lese ich den Zweirichtungszähler ab?
Quellen
- Bundesnetzagentur – FAQ Solaranlagen: Muss der Zähler getauscht werden?
- Bundesnetzagentur – Verbraucherportal Messstellenbetrieb (Kosten, Fristen, Zählerwechsel)
- Verbraucherzentrale – Stromzähler: analog und digital, vernetzt und intelligent
- VDE FNN – FNN-Basiszähler (moderne Messeinrichtung): Fragen und Antworten
- VDE FNN – Steckerfertige Erzeugungsanlagen und Zweirichtungszähler
- MsbG § 32 – Preisobergrenze moderne Messeinrichtung (gesetze-im-internet.de)
- MsbG § 3 – Messstellenbetrieb, Fristen für Zähleränderungen (gesetze-im-internet.de)
- EEG 2023 § 10a – Übergangsregelung für Steckersolargeräte (gesetze-im-internet.de)
- MessEV Anlage 7 – Eichfristen für Elektrizitätszähler (gesetze-im-internet.de)