Marktwert Solar
Der Marktwert Solar ist der energieträgerspezifische Monatsmarktwert von Solarstrom am Day-Ahead-Markt. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ihn monatlich auf netztransparenz.de. Er bestimmt die Höhe der Marktprämie und die Vergütung von Ü20-Anlagen. Der Jahresmarktwert lag 2025 bei 4,508 ct/kWh.
Was ist der Marktwert Solar?
Der Marktwert Solar ist der durchschnittliche Erlös, den eine Kilowattstunde Solarstrom in einem Monat an der Strombörse erzielt. Rechtlich handelt es sich um den energieträgerspezifischen Monatsmarktwert nach Anlage 1 des EEG 2023. Er wird aus dem Spotmarktpreis nach § 3 Nr. 42a EEG gebildet – also aus den Preisen der vortägigen Auktion am Day-Ahead-Markt – und mit dem bundesweiten Erzeugungsprofil aller Solaranlagen gewichtet.
Entscheidend ist diese Gewichtung: Nicht der einfache Monatsdurchschnitt aller Börsenpreise zählt, sondern der Durchschnitt zu den Zeiten, in denen PV tatsächlich einspeist. Bis September 2025 lagen dem stündliche Preise zugrunde, seit dem 1. Oktober 2025 viertelstündliche.
Veröffentlicht werden die Werte von den vier Übertragungsnetzbetreibern auf netztransparenz.de, jeweils rückwirkend für den abgelaufenen Monat.
Aktuelle Werte
| Monat 2026 | Marktwert Solar (ct/kWh) |
|---|---|
| Januar | 11,019 |
| Februar | 7,717 |
| März | 5,455 |
| April | 1,317 |
| Mai | 3,163 |
| Juni | 6,190 |
| Jahresmarktwert | ct/kWh |
|---|---|
| 2024 | 4,624 |
| 2025 | 4,508 |
Zum Vergleich: Im Juni 2025 lag der Marktwert bei nur 1,843 ct/kWh – Juni 2026 fiel mit 6,190 ct/kWh mehr als dreimal so hoch aus. Die Spanne zeigt, wie stark Wetter, Gaspreise und Netzsituation den Wert bewegen.
Hinweis zu kursierenden Zahlen: Für den Jahresmarktwert Solar 2025 wird gelegentlich 6,170 ct/kWh genannt. Der amtlich veröffentlichte Wert ist 4,508 ct/kWh.
Wofür wird der Marktwert gebraucht?
1. Marktprämie in der Direktvermarktung. Nach § 23a i.V.m. Anlage 1 EEG 2023 gilt:
Marktprämie = anzulegender Wert − Monatsmarktwert Solar
Fällt der Marktwert, steigt die Marktprämie – der Betreiber erhält in Summe weiterhin den anzulegenden Wert. Die Marktprämie kann nicht negativ werden.
2. Vergütung von Ü20-Anlagen. Ausgeförderte Anlagen erhalten den Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale von 0,715 ct/kWh. Für das Jahr 2025 ergibt das 3,793 ct/kWh.
3. Ab 2027 als reiner Erlösmaßstab. Nach dem am 29. Juli 2026 vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfallen. Nach der 36-monatigen Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh und einem anschließenden Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh über 48 Monate (nur unter 25 kW, § 50c EEG-E) bliebe allein der Markterlös. Der Marktwert Solar würde damit vom Rechenposten zur eigentlichen Einnahmequelle. Wichtig: Das ist bislang ein Regierungsentwurf. Bundestag, Bundesrat und die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission stehen aus.
Warum der Marktwert sinkt
Der April 2026 mit 1,317 ct/kWh ist kein Ausreißer, sondern Systematik. Mit jedem Gigawatt Zubau produzieren alle Anlagen gleichzeitig, das Angebot übersteigt mittags die Nachfrage, der Preis rutscht Richtung null oder darunter. Fachlich heißt das Kannibalisierungseffekt; der zugrunde liegende Mechanismus ist der Merit-Order-Effekt.
Der Marktwertfaktor – Marktwert Solar geteilt durch den durchschnittlichen Börsenpreis – ist deshalb die eigentlich interessante Kennzahl für langfristige Kalkulationen.
Was Hausbesitzer daraus mitnehmen
Wer heute eine Anlage mit fester Einspeisevergütung betreibt, ist vom Marktwert nicht betroffen. Für Neuanlagen ab 2027 ändert sich das grundlegend: Ein Marktwert im Bereich von 4 bis 5 ct/kWh steht einem Haushaltsstrompreis von rund 37 ct/kWh gegenüber. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit etwa achtmal so wertvoll wie eine eingespeiste. Die Eigenverbrauchsquote wird zur wichtigsten Stellschraube der Wirtschaftlichkeit.